In amtlichen Karten veröffentlicht
Die Ergebnisse werden in amtlichen Karten veröffentlicht. Sie dienen als Unterlagen für Aufgaben zum Beispiel in der Land- und Forstwirtschaft, im Bauwesen und in der Wasserwirtschaft sowie für die wissenschaftliche Forschung. Zur Kartierung sind kleine Handbohrungen und stellenweise auch Ausgrabungen zur Entnahme von Bodenproben erforderlich. Die beauftragten Personen können sich durch Dienstausweise mit Lichtbildern ausweisen und sind berechtigt, Grundstücke zu betreten.
Der Geologische Dienst NRW bittet darum, sie bei ihren Aufgaben zu unterstützen. Etwaige durch die Inanspruchnahme entstehende Schäden werden nach den allgemeinen gesetzlichen Bedingungen ersetzt.