Pflanzen dürfen nicht gepflückt oder ausgegraben werden
Die zahlreichen Blüten der zierlichen Zwiebelpflanze verwandeln den Waldboden in einen hübschen blauen Teppich. Das Naturschauspiel ist mittlerweile weit über die Grenzen des Kreises Düren bekannt und alljährlich strömen vor allem an Wochenenden und Feiertagen die Menschen in die Ruraue zwischen Jülich und Linnich.
Leider wurde in den vergangenen Jahren festgestellt, dass die Flächen auch außerhalb der vorhandenen Wege betreten worden sind. Zahlreiche Trampelpfade durchziehen daher das Gebiet. Darüber hinaus wurden auch einige Blüten abgepflückt.
Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Düren weist daher ausdrücklich darauf hin, dass mit der Ausweisung als Naturschutzgebiet auch die zahlreichen Ver- und Gebote des Landschaftsplanes Ruraue zu beachten sind. Beim Besuch des "Waldes der blauen Blumen" ist es daher Vorsicht und Rücksichtnahme geboten. Darüber hinaus ist es unter anderem ausdrücklich verboten, die offiziellen Wege zu verlassen und die Flächen außerhalb der Wege zu betreten. Es ist dabei zu beachten, dass Trampelpfade keine Wege sind. Ebenso ist es verboten, die Blüten zu pflücken oder Pflanzen auszugraben.
Verstöße gegen die Verbote des Landschaftsplanes Ruraue stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.