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Bei Volljährigen sieht unser Rechtssystem derzeit keine automatische gesetzliche Vertretungsvollmacht durch u.a. nahe Angehörige vor, außer im Rahmen des zeitlich eingeschränkten Ehegattenvertretungsrechts.
Nur mit einer rechtzeitig erteilten Vollmacht kann eine gesetzliche Betreuung für sich selbst vermieden werden. In einer Betreuungsverfügung können sowohl Wünsche hinsichtlich der Person des gesetzlichen Betreuers beziehungsweise der gesetzlichen Betreuerin oder inhaltliche Wünsche zur Betreuung festgelegt werden. Durch die Patientenverfügung wird vorab bestimmt, was bei eigener Entscheidungsunfähigkeit medizinisch unternommen werden soll. Allerdings gilt es, bei der Vorsorge einige formale Besonderheiten zu beachten.
Über die genannten Vorsorgemöglichkeiten informiert die Betreuungsbehörde des Kreises Düren am Donnerstag, 10. Oktober, von 18 bis 19.30 Uhr im Kreishaus Düren, Bismarckstr. 16, Haus A, Raum 158. Als fachkundiger Referent steht Dr. Michael Jüttner, ehemaliger Betreuungsrichter am Amtsgericht Düren, zur Verfügung.
Die kostenfreie Veranstaltung ist offen für alle Interessierten. Die Anzahl der Teilnehmenden ist begrenzt. Eine Anmeldung ist erforderlich.
Die Anmeldung ist bis zum 08. Oktober 2024 unter dem Link https://beteiligung.nrw.de/portal/dueren/beteiligung/themen/1009288 (Öffnet in einem neuen Tab)
oder telefonisch unter 0 24 21.22 -10 52 90 1 möglich.