Maßnahmen richten sich nicht persönlich gegen den Beauftragten
Der Kreistag hat die Verwaltung mit großer Mehrheit beauftragt, gegen die Bestellung des Beauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen fristwahrend Klage beim Verwaltungsgericht Aachen einzureichen. Grundlage der Entscheidung ist ein gemeinsamer Antrag von CDU, Grünen, FDP, UWG und Linke.
Gleichzeitig soll die Verwaltung eine renommierte Anwaltskanzlei für Öffentliches Verwaltungsrecht beauftragen, um per Gutachten juristisch klären zu lassen, ob die Bestellung eines Beauftragten vor dem Hintergrund der zeitlichen Dauer und den verschiedenen Aufgaben eines Landrates gerechtfertigt ist.
Betont wurde in der Sondersitzung des Kreistages ausdrücklich, dass sich diese Maßnahmen nicht persönlich gegen den Beauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen richten.
Das Ergebnis des Gutachtens soll dem Kreistag unverzüglich zugeleitet werden. Abhängig vom Resultat soll dann entschieden werden, ob die Klage weiter verfolgt oder zurückgezogen wird.