Kreis Düren in zwei Wahlbezirke eingeteilt
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen. Sie müssen am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein. Außerdem müssen sie seit mindestens 16 Tagen vor der Wahl in Nordrhein‑Westfalen wohnen oder sich hier gewöhnlich aufhalten.
Nach dem Landeswahlgesetz des Landes Nordrhein‑Westfalen ist das Land für die Wahl in insgesamt 128 Wahlkreise eingeteilt. In jedem dieser Wahlkreise wird eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter direkt gewählt. Das bedeutet: Die Person mit den meisten Stimmen gewinnt das Direktmandat (Erststimme). Mit der Zweitstimme wird das Sitzverhältnis innerhalb des Landtages gewählt.
Der Kreis Düren ist in zwei Wahlbezirke eingeteilt. Wahlkreis 11 umfasst die Kommunen Aldenhoven, Inden, Jülich, Langerwehe, Linnich, Merzenich, Niederzier, Nörvenich, Titz und Vettweiß.
Der Wahlkreis 12 umfasst die Kommunen Düren, Heimbach, Hürtgenwald, Kreuzau und Nideggen. Hierbei gibt es die Besonderheit, dass zusätzlich zu den kreisangehörigen Kommunen des Kreises Düren im Wahlbezirk 12 auch Kommunen des Kreises Euskirchen inkludiert sind, nämlich Dahlem, Hellenthal und Schleiden.

