Stellungnahme bis 11.9. möglich
In diesem Zuge sollen auch weitere Flächen in den Nationalpark integriert werden. Dabei handelt es sich nahezu ausschließlich um Flächen des Landes Nordrhein-Westfalen. Gleichzeitig mit Inkrafttreten der neuen bzw. aktualisierten Verordnung soll die bisherige Verordnung vom 17.12.2003 außer Kraft treten.
Über die öffentliche Auslegung wird der Öffentlichkeit die Möglichkeit der Stellungnahme gegeben. Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet statt in der Zeit vom 22.06.2026 bis 11.09.2026.
Die entsprechenden Entwürfe und Unterlagen stehen Ihnen auf dieser Seite zum Herunterladen zur Verfügung.
Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme bis zum 11.09.2026 an die Bezirksregierung Köln / Dezernat 51.
Sie können (nach Anmeldung) unmittelbar über Beteiligung.nrw Stellung nehmen: https://beteiligung.nrw.de/portal/brk/beteiligung/themen/1028102 (Öffnet in einem neuen Tab)
Alternativ besteht die Möglichkeit Ihre Stellungnahme
per E-Mail an verfahren51bezreg-koeln.nrwde
oder
per Post an Bezirksregierung Köln
Dezernat 51
50606 Köln
zu senden.
Bei Bedarf sind Druckfassungen der Unterlagen/Entwürfe bei der Bezirksregierung Köln und der Nationalparkverwaltung Eifel einsehbar. Stimmen Sie hierzu bitte die geeignete Bereitstellung im Vorfeld ab.
Kontakt :
Bezirksregierung Köln: verfahren51bezreg-koeln.nrwde, Tel: +49 (0)221 147 3628 oder -4089
Nationalparkverwaltung Eifel: infonationalpark-eifelde; Tel. +49 (0)2444 95100

