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Kreis Düren

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Veterinäramt teilt Hinweis zum Opferfest mit

Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Düren weist anlässlich des Mitte Juni anstehenden Opferfestes darauf hin, dass die Schlachtung von Schafen nur in offiziell zugelassenen Schlachtstätten erfolgen darf. Auch der Transport der Tiere ist an hohe Auflagen gebunden.

Fahrzeug- und Betriebskontrollen

Das Opferfest gilt als das höchste islamische Fest. Je nach Land wird es unterschiedlich benannt: in der Türkei heißt es Kurban Bayrami und im arabischen Raum spricht man von Eid al-Adha. Muslime, die an diesen Tagen ein Schaf schlachten möchten, sollten sich frühzeitig nach zugelassenen Schlachtstätten für Schafe erkundigen.

Zudem ist der Lebendtransport von Schafen (etwa zu einer Schlachtstätte) an sehr hohe Auflagen gebunden und in Privatfahrzeugen nicht gestattet. Wer gegen die Transport- oder Schlachtvorschriften verstößt, muss mit Strafen in Höhe von bis zu 25.000 Euro rechnen. In Zusammenarbeit mit der Kreispolizeibehörde wird das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Düren verstärkt Fahrzeug- und Betriebskontrollen durchführen.

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