Vorläufige Suspendierung eines Landrates sowie Bestellung eines Beauftragten für den Kreis Düren im Zusammenhang mit dem sogenannten „Schleuser-Komplex“
Im Zusammenhang mit staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen kommunale Bedienstete unter anderem des Kreises Düren wegen möglichen Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen an Drittstaatsangehörige hat die zuständige Aufsichtsbehörde (Bezirksregierung Köln) disziplinarrechtliche Verfahren aufgenommen.
Infolge bisheriger staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsergebnisse wurde der Landrat des Kreises Düren durch die zuständige Aufsichtsbehörde heute, 8. November 2024, vorläufig des Dienstes enthoben.
Diese Maßnahme dient dem Schutz der Beteiligten sowie der weiteren Verfahrenssicherung.
Um die Funktionsfähigkeit der Kreisbehörde Düren sicherzustellen wird mit sofortiger Wirkung ein Beauftragter durch Verfügung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen nach § 124 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 57 Absatz 3 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen bis auf Weiteres bestellt. Das Ministerium hat Herrn Abteilungsdirektor a.D. Ferdinand Aßhoff als Beauftragten für den Kreis Düren bestellt. Der Beauftragte war bis zu seiner regulären Pensionierung als Leiter der Abteilung „Kommunales“ bei der Bezirksregierung Arnsberg beschäftigt. Bei der Bestellung des sehr erfahrenen Beauftragten war, neben seiner ausgezeichneten fachlichen Eignung, auch die räumliche Unabhängigkeit ausschlaggebend.