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Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen sind ein sehr wichtiges Thema, denn durch Unfall, Krankheit oder aus Altersgründen kann jeder in die Lage kommen, selbst keine Entscheidungen mehr treffen zu können.
Nur mit einer rechtzeitig erteilten Vollmacht kann man eine gesetzliche Betreuung für sich selbst vermeiden. In einer Betreuungsverfügung kann man nicht nur seine Betreuerin oder seinen Betreuer festlegen, sondern zudem eigene Wünsche zur Betreuung. In einer Patientenverfügung bestimmt man vorab, was bei eigener Entscheidungsunfähigkeit medizinisch unternommen werden soll. Allerdings gilt es bei der Abfassung einer Vollmacht einige formale Besonderheiten zu beachten.
Die Beratung ist vertraulich, neutral und kostenlos.
Eine Anmeldung ist erforderlich unter Tel: 02446/80810!
Informationen
Beginn | 10.00 Uhr (Termine nach Vereinbarung) |
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Anmeldung | Anmeldung erforderlich unter Tel: 02446/80810 |