Allgemeines
Nach §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist für Beschäftigte im Lebensmittelgewerbe eine Belehrung erforderlich. Dies gilt wenn
- Personen erstmalig gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen und dabei mit ihnen direkt (Hand) oder indirekt (Bedarfsgegenstände: Geschirr, Spüllappen, etc.) in Berührung kommen,
- Personen in Küchen, Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafés oder sonstige Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind.
Die Beschäftigten werden über Personalhygiene und Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Lebensmitteln informiert, da manche Krankheitserreger auf Lebensmittel übergehen und so auf andere Menschen übertragen werden können. Zudem werden Symptome und Erkrankungen erläutert, mit denen man nicht im Lebensmittelgewerbe arbeiten darf (Tätigkeitsverbot).
Bei erstmaliger Ausübung der Tätigkeit (1. Arbeitstag) darf die Bescheinigung des Gesundheitsamtes nicht älter als 3 Monate sein. Danach ist diese Bescheinigung lebenslang gültig. Die originalen Gesundheitszeugnisse nach §§17 und 18 Bundesseuchengesetz haben nach wie vor Gültigkeit.
Nach der Belehrung des Gesundheitsamtes ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, alle 2 Jahre oder nach Tätigkeitsaufnahme über die in §42 Abs. 1 IfSG genannten Tätigkeitsverbote und über die Verpflichtung nach Abs. 2 eine (Folge-)Belehrung durchzuführen und zu dokumentieren. Dabei sollen die speziellen Anforderungen und Bedingungen des jeweiligen Arbeitsplatzes berücksichtigt werden.
Ab sofort werden ausschließlich Online-Belehrungen angeboten, für die eine verbindliche Anmeldung erforderlich ist. Der Kreis Düren hat das Technologiezentrum Glehn (TZG) mit der Durchführung der Belehrungen beauftragt.
Die Online-Belehrungen können montags bis freitags zwischen 08:00 Uhr bis 20:30 Uhr und samstags zwischen 09:00 Uhr bis 15:30 Uhr kostenpflichtig über das TZG gebucht werden. Sie benötigen einen PC, Notebook, Tablet o.ä. und eine stabile Internetverbindung.
Für Mitbürgerinnen und Mitbürger, die die deutsche Sprache nicht sicher beherrschen, ist die Belehrung mit Hilfe von Untertiteln in mehr als 20 Sprachen verfügbar.
Die Gebühr beträgt 20,00 Euro, wobei die Abwicklung der Zahlung sowie die Ausstellung der Bescheinigung über das TZG erfolgt.
Zahlungsmöglichkeiten:
- Kreditkarte
- PayPal
- Überweisung per Vorkasse (nur möglich über die Hotline des TZG`s, Terminbuchung erst nach Zahlungseingang- Bearbeitungszeit ca. 4 Tage) Dauer des gesamten Belehrungsablaufs in der Regel ca. 45 Minuten.
Bei weiteren Fragen zum Verfahrensablauf etc. wenden Sie sich bitte direkt an das TZG. Weitere Hinweise und die telefonische Erreichbarkeit des TZG finden Sie auf der Homepage des Anbieters.
Gibt es eine Gebührenbefreiung? Welche Unterlagen muss ich für eine Gebührenbefreiung vorweisen?
Eine Gebührenbefreiung ist ausschließlich vor der Anmeldung möglich. Eine nachträgliche Gebührenanpassung kann nicht erfolgen!
Die Belehrung ist gebührenfrei, wenn Sie
- ein Schulpraktikum absolvieren möchten
- ein Ehrenamt ausüben möchten
zum Nachweis der Gebührenbefreiung ist es notwendig
- eine Bescheinigung der Schule
- eine Bescheinigung des Trägers/Arbeitgebers
an die E-Mail Adresse belehrungenkreis-duerende zu senden. Sie erhalten dann einen Gutscheincode, mit dem Sie die Anmeldung durchführen können.
Minderjährige Teilnehmer
Minderjährige Teilnehmer müssen eine schriftliche Einwilligung vor dem Belehrungstermin per E-Mail an ifsgtz-glehnde senden. Die Vorlage hierzu (Elternerklärung) können Sie auf der Anmeldeseite zur Belehrung des Technologiezentrums Glehn (TZG) herunterladen.
Schulpraktika
Belehrungen für Schulpraktika finden in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und der jeweiligen Schule statt.
Ausstellung von Zweitschriften (Duplikaten)
Für die Ausstellung von Zweitschriften der Belehrungsbescheinigung (Onlinebelehrung) wenden Sie sich bitte an das TZG: ifsgtz-glehnde
Zweitschriften von Belehrungsbescheinigungen vor dem 01.04.2025, welche durch den Kreis Düren ausgestellt wurden, fordern Sie bitte unter folgender Mailadresse an (Gebühr 11 Euro):
Bitte geben Sie dabei grundsätzlich Ihren vollständigen Namen (bei zwischenzeitlichen Namensänderungen auch den in der ursprünglichen Bescheinigung aufgeführten Namen), Ihr Geburtsdatum, die aktuelle Adresse sowie eine telefonische Erreichbarkeit an.
Wie funktioniert die Online-Belehrung?
Das Gesundheitsamt des Kreises Düren hat die Technologiezentrum Glehn GmbH (TZG) mit der technischen Durchführung der Hygienebelehrung im Online-Verfahren beauftragt. Die Online-Belehrung läuft wie folgt ab:
- Sie buchen kostenpflichtig einen Termin für die Online-Belehrung auf der Webseite https://dn.gotzg.de (Öffnet in einem neuen Tab)
- Die Daten werden datenschutzkonform übertragen.
- Sie werden zum gebuchten Termin per WhatsApp, Facetime, Signal oder Ginlo per Videoanruf kontaktiert. Der Anruf erfolgt in deutscher Sprache. Bitte starten Sie Ihr Endgerät 15 Minuten vor dem gebuchten Termin ein und öffnen Sie im Internet die Seite https://gotzg.de (Öffnet in einem neuen Tab) .
- Sie zeigen Ihren Personalausweis und schauen in die Kamera, um sicherzustellen, dass es sich bei Ihnen auch um die angemeldete Person handelt (Authentifizierung).
- Danach erhalten Sie Ihre Zugangsdaten (Teilnehmercode) zur Belehrung und können auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten. Fremdsprachen werden als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.
- Jetzt müssen Sie nur noch datenschutzrechtliche Einwilligungen bzw. Hinweise zur Belehrung aktiv anklicken und freigeben. Danach können Sie an der Belehrung teilnehmen.
- Diese beginnt mit dem Belehrungsfilm. Sie können den Film beliebig anhalten oder Sequenzen noch einmal ansehen.
- Im Anschluss lesen Sie sich bitte das Merkblatt der Belehrung durch. Das Merkblatt steht auch in verschiedenen Sprachen zur Verfügung.
- Nach der Belehrung ist die Teilnahme an einem Test verpflichtend. Es werden 8 Fragen gestellt, zu denen es jeweils nur eine richtige Lösung gibt.
- Bei Bedarf kann der Test wiederholt werden.
- Bei Fragen zur Belehrung nach §43 IfSG oder den Inhalt des Belehrungsvideos wenden Sie sich bitte per E-Mail an ifsgtz-glehnde
- Zum Abschluss besteht die Möglichkeit, die Online-Belehrung zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
- Die Bescheinigung können Sie anschließend im System herunterladen und ausdrucken. Alternativ wird Ihnen die Bescheinigung per E-Mail zugesendet.
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