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Kreis Düren

Weitere Informationen zu den Befugnissen des/der Inhabers/in

Der/die Inhaber/in dieses Dienstausweises ist berechtigt, 

  • die zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben erforderlichen Handlungen durchzuführen. Alle Behörden und Dienststellen werden gebeten, den/die Inhaber/in dieses Ausweises bei der Ausübung der dienstlichen Tätigkeiten zu unterstützen und nötigenfalls Schutz und Hilfe zu gewähren;
  • bei Durchführung ordnungsbehördlicher Aufgaben Zwang anzuwenden. Die Vollzugstätigkeit steht unter dem besonderen Schutz des § 113 Strafgesetzbuch;
  • mündliche Verwarnungen mit oder ohne Verwarngeld auszusprechen (§§ 56, 57 Abs. 1 OWiG). 

Der Ausweis ist Eigentum des Kreises Düren und ist bei Austritt sowie bei Ablauf, zurückzugeben.

Erläuterungen und Hinweise