Der Anhang enthält Ergänzungen und Erläuterungen zu den im Rahmen des Jahresabschlusses in den drei Rechnungskomponenten dargestellten Informationen. In ihm sind die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu erläutern, dass ein sachverständiger Dritter dies beurteilen kann.
Die Anwendung von Vereinfachungsregelungen und Schätzungen ist zu beschreiben. Zu erläutern sind auch alle Sachverhalte, aus denen sich künftig erhebliche finanzielle Verpflichtungen ergeben können. Gemäß § 44 Abs. 3 GemHVO ist dem Anhang ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel und ein Verbindlichkeitenspiegel beizufügen.