Allgemeines
Der Kreis hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres (31. Dezember eines jeden Jahres) einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.
Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune bzw. des Kreises vermitteln und ist zu erläutern.
Der Jahresabschluss besteht aus
Jahresabschlüsse des Kreises Düren
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