Der Entwurf des Jahresabschlusses 2021 wurde gemäß § 53 Abs.1 KrO NRW in Verbindung mit § 95 Abs. 5 GO NRW vom Kämmerer am 03.03.2023 aufgestellt und vom Landrat am selben Tag bestätigt.
Der Entwurf wurde mit Drs.Nr. 86/23 dem Kreisausschuss sowie dem Kreistag vorgelegt. Zudem wurde er dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung zugeleitet.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2021 des Kreises Düren besteht aus zwei Bänden. Im Band 1 sind die Bilanz (§ 42 KomHVO NRW), der Anhang (§ 45 KomHVO NRW) sowie der Lagebericht (§ 49 KomHVO NRW) und ergänzende Anlagen enthalten. Band 2 beinhaltet das eigentliche Zahlenwerk des Jahresabschlusses (Gesamtergebnisrechnung, Gesamtfinanzrechnung, Teilergebnisrechnungen, Teilfinanzrechnungen inklusive Analyse der Ziele/Kennzahlen sowie eine Abweichungsanalyse).
Der überarbeitete Entwurf wurde dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung zugeleitet. Das Rechnungsprüfungsamt hat den überarbeiteten Entwurf geprüft. Der entsprechende Prüfbericht wurde im Rechnungsprüfungsausschuss am 18.09.2023 erörtert. Darauf aufbauend hat der Kreistag am 19.09.2023 über den Jahresabschluss beraten und beschlossen. In diesem Zusammenhang hat
- der Kreistag den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes und den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses zur Kenntnis genommen,
- der Kreistag den geprüften Jahresabschluss festgestellt,
- der Kreistag beschlossen, den Jahresüberschuss der Ausgleichsrücklage zuzuführen.
Darüber hinaus haben die Kreistagsmitglieder dem Landrat die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 erteilt.
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