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Kreis Düren

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Jahresabschluss

Titelbild des Jahresabschlusses 2020

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2020 wurde gemäß § 53 Abs.1 KrO NRW in Verbindung mit § 95 Abs. 5 GO NRW vom Kämmerer am 12.07.2021 aufgestellt und vom Landrat am selben Tag bestätigt.

Der Entwurf wurde dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung zugeleitet, welches sodann begonnen hat, den Jahresabschluss 2020 zu prüfen. Besonderer Schwerpunkt der Prüfung war lt. Aussage des Rechnungsprüfungsamtes die Abgrenzungsproblematik zwischen konsumtiver und investiver Planung, Veranschlagung und Abwicklung. Hierzu hatte das Prüfungsamt bereits im Vorfeld zwei Prüfberichte erstellt, die die Problematik eingehend beschreiben. 

Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung wurden seitens der Rechnungsprüfung Sachverhalte aufgegriffen, entsprechende Fragen an die Verwaltung herangetragen und mit dieser erörtert. In der Folge haben mehrere verwaltungsinterne Prüfungen und Gespräche sowie Erörterungen zwischen der Verwaltung und dem Rechnungsprüfungsamt stattgefunden. Die Verwaltung hat im Rahmen des gesamten vg. Prozesses alle Anregungen des Rechnungsprüfungsamtes aus den vg. Prüfberichten, den darauf aufbauenden Erörterungen in der Zeit zwischen Erstellung des ursprünglichen Entwurfes des Jahresabschlusses 2020 und der Aufstellung des vorliegenden überarbeiteten Entwurfes aufgegriffen und darüber hinaus eigene Recherchen angestellt, in wie fern weitere Sachverhalte vorliegen, welche den seitens der Rechnungsprüfung aufgegriffenen Konstellationen vergleichbar sind. Letztlich ist die Verwaltung zum Ergebnis gelangt, dass einige Buchungen der Korrektur bedürfen.

Nach Durchführung der Korrekturen wurde der überarbeitete Entwurf des Jahresabschlusses am 26.09.2022 durch den Kämmerer aufgestellt und den Landrat bestätigt. Im Vergleich zwischen ursprünglichem und überarbeiteten Entwurf des Jahresabschlusses ergeben sich folgende Änderungen:

 

·        Bilanzsumme +3.356.015,01 € (+0,8%)
·        Gesamterträge +2.579.310,13 € (+0,4%)
·        Gesamtaufwendungen -567.463,86 € (-0,1%)
·        Gesamteinzahlungen ±0 € (±0,0%)
·        Gesamtauszahlungen ±0 € (±0,0%)


Der überarbeitete Entwurf des Jahresabschlusses 2020 des Kreises Düren besteht weiterhin aus zwei Bänden. Im Band 1 sind die Bilanz (§ 42 KomHVO NRW), der Anhang (§ 45 KomHVO NRW) sowie der Lagebericht (§ 49 KomHVO NRW) und ergänzende Anlagen enthalten. Band 2 beinhaltet das eigentliche Zahlenwerk des Jahresabschlusses (Gesamtergebnisrechnung, Gesamtfinanzrechnung, Teilergebnisrechnungen, Teilfinanzrechnungen inklusive Analyse der Ziele/Kennzahlen sowie eine Abweichungsanalyse).

Der überarbeitete Entwurf wurde dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung zugeleitet. Das Rechnungsprüfungsamt hat den überarbeiteten Entwurf geprüft. Der entsprechende Prüfbericht wurde im Rechnungsprüfungsausschuss am 19.12.2022 erörtert. Darauf aufbauend hat der Kreistag am 28.03.2023 über den Jahresabschluss beraten und beschlossen. In diesem Zusammenhang hat

  • der Kreistag den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes und den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses zur Kenntnis genommen, 
  • der Kreistag den geprüften Jahresabschluss festgestellt,
  • der Kreistag beschlossen, den Jahresüberschuss der Ausgleichsrücklage zuzuführen.

Darüber hinaus haben die Kreistagsmitglieder dem Landrat die Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 erteilt.

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