Erforderliche Unterlagen
Wenn Sie ein Fahrzeug zulassen möchten, dass bereits in Deutschland zugelassen war, so müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:
- Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
- Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
(Vorlage entfällt bei der Wiederzulassung auf den gleichen Halter mit gleichem Kennzeichen) - Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Gültige HU-Bescheinigung (TÜV-Bericht / Prüfbericht)
- bei Kennzeichenwechsel: Vorlage der bisherigen amtlichen Kennzeichenschilder
- SEPA-Lastschriftmandat mit Angabe der Bankverbindung (IBAN und BIC) bei steuerpflichtigen Fahrzeugen notwendig. (Bei abweichenden Steuerzahlern ist zusätzlich zu dessen/deren Unterschrift auch zwingend die Unterschrift des Fahrzeughalters / der Fahrzeughalterin im unteren Bereich des Sepa-Mandates zu erfassen.)
Kontakt
Die Mitarbeiter/innen der Zulassungsstelle stehen für Rückfragen unter der folgenden zentralen Rufnummer zur Verfügung: