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Kreis Düren

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Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs

Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie ein Fahrzeug zulassen möchten, dass bereits in Deutschland zugelassen war, so müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
  • Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    (Vorlage entfällt bei der Wiederzulassung auf den gleichen Halter mit gleichem Kennzeichen)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Gültige HU-Bescheinigung (TÜV-Bericht / Prüfbericht)
  • bei Kennzeichenwechsel: Vorlage der bisherigen amtlichen Kennzeichenschilder
  • SEPA-Lastschriftmandat mit Angabe der Bankverbindung (IBAN und BIC) bei steuerpflichtigen Fahrzeugen notwendig. (Bei abweichenden Steuerzahlern ist zusätzlich zu dessen/deren Unterschrift auch zwingend die Unterschrift des Fahrzeughalters / der Fahrzeughalterin im unteren Bereich des Sepa-Mandates zu erfassen.)

Kontakt

Die Mitarbeiter/innen der Zulassungsstelle stehen für Rückfragen unter der folgenden zentralen Rufnummer zur Verfügung:

02421/221030900

Erläuterungen und Hinweise