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Kreis Düren

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Ummeldung eines zugelassenen Fahrzeugs ohne Halterwechsel (Wohnsitzwechsel)

Zuzug aus einem anderen Zulassungsbezirk

Wenn Sie aus einem anderen Zulassungsbezirk in den Kreis Düren gezogen sind, ist die Umschreibung des Fahrzeugs in den Kreis Düren bei der Zulassungsstelle zu beantragen.

Sofern Ihr Fahrzeug aktuell noch zugelassen ist, können Sie bei der Umschreibung wählen, ob Sie das bisher zugeteilte (externe) Kennzeichen weiterführen möchten.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief); nicht erforderlich bei Beibehaltung des bisherigen externen Kennzeichens
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • geeigneter HU-Nachweis (TÜV-Bericht), Eintrag im Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters, evtl. Zulassungsvollmacht
  • Einverständniserklärung, dass dem Dritten Auskunft erteilt werden kann, ob Gebührenrückstände aus vorangegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bestehen (siehe Hinweis unten).
  • bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes / Handelsregisterauszug
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • Kennzeichenschilder (nicht erforderlich bei Beibehaltung des bisherigen externen Kennzeichens)

Umzug innerhalb des Kreises Düren

Sofern Sie innerhalb des Kreises Düren (im gleichen Zulassungsbezirk) umgezogen sind und sich am neuen Wohnort angemeldet haben, ist die Anschrift in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) entsprechend zu ändern.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Ausweises
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Außerdem darf die in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) angegebene HU-Frist nicht überschritten sein.

Hinweis

Es erfolgt keine Zulassung, wenn Gebührenrückständen aus vorangegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bestehen.

Kontakt

Die Mitarbeiter/innen der Zulassungsstelle stehen für Rückfragen unter der folgenden zentralen Rufnummer zur Verfügung:

02421/221030900

Erläuterungen und Hinweise