Zuzug aus einem anderen Zulassungsbezirk
Wenn Sie aus einem anderen Zulassungsbezirk in den Kreis Düren gezogen sind, ist die Umschreibung des Fahrzeugs in den Kreis Düren bei der Zulassungsstelle zu beantragen.
Sofern Ihr Fahrzeug aktuell noch zugelassen ist, können Sie bei der Umschreibung wählen, ob Sie das bisher zugeteilte (externe) Kennzeichen weiterführen möchten.
Erforderliche Unterlagen
Umzug innerhalb des Kreises Düren
Sofern Sie innerhalb des Kreises Düren (im gleichen Zulassungsbezirk) umgezogen sind und sich am neuen Wohnort angemeldet haben, ist die Anschrift in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) entsprechend zu ändern.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Ausweises
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Außerdem darf die in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) angegebene HU-Frist nicht überschritten sein.
Hinweis
Es erfolgt keine Zulassung, wenn Gebührenrückständen aus vorangegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bestehen.
Weitere Informationen:
Kontakt
Die Mitarbeiter/innen der Zulassungsstelle stehen für Rückfragen unter der folgenden zentralen Rufnummer zur Verfügung: