Voraussetzungen
Eine minderjährige Person kann nur noch Halter eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs werden, wenn sie entweder:
- schwerbehindert nach den Voraussetzungen des § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) (Öffnet in einem neuen Tab) ist
oder - im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis für das betreffende Fahrzeug ist ("begleitetes Fahren ab 17").
Erforderliche Unterlagen
Die Nachweise müssen wie folgt erbracht werden:
- zu 1) durch Vorlage eines Schwerbehindertenausweises
- zu 2) durch Vorlage einer Fahrerlaubnis
Bei vorliegender Voraussetzung ist die Einwilligung beider Elternteile (Personalausweise und schriftliche Erklärung), sowie der Ausweis und Schwerbehindertenausweis des Kindes erforderlich.
Ein Kinderausweis kann beim Einwohnermeldeamt beantragt werden. Dieser wird dort sofort ausgestellt und kann in jedem Alter für das Kind beantragt werden.
Eine alleinige Personensorge ist durch Urteil/Beschluss des Familiengerichtes nachzuweisen.
Gebühren
Es entstehen keine zusätzliche Gebühren.
Weitere Informationen
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Kontakt
Die Mitarbeiter/innen der Zulassungsstelle stehen für Rückfragen unter der folgenden zentralen Rufnummer zur Verfügung: