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Kreis Düren

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Zulassung eines Fahrzeugs auf Minderjährige

Voraussetzungen

Eine minderjährige Person kann nur dann Halter eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  1. Schwerbehindert nach den Vorgaben des § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) (Öffnet in einem neuen Tab) oder
  2. Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis für das betreffende Fahrzeug (z.B.: begleitetes Fahren ab 17)

Erforderliche Unterlagen

1. Nachweis der Voraussetzung

  • Schwerbehinderung: Schwerbehindertenausweis
  • Fahrerlaubnis: gültige Fahrerlaubnis für das betreffende Fahrzeug

2. Einwilligung der Eltern

  • Bei bestehender Voraussetzung ist die Einwilligung beider Elternteile erforderlich:
    • Personalausweise der Eltern
    • Schriftliche Zustimmungserklärung

3. Nachweise für das Kind

  • Ausweis des Kindes
  • Schwerbehindertenausweis des Kindes (falls zutreffend)
  • Hinweis: Ein Kinderausweis kann beim Einwohnermeldeamt beantragt werden und wird sofort ausgestellt, unabhängig vom Alter.

4. Alleinige Personensorge

Muss durch Urteil oder Beschluss des Familiengerichts nachgewiesen werden, falls nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist.

Gebühren

Es entstehen keine zusätzliche Gebühren.

Kontakt

Die Mitarbeiter/innen der Zulassungsstelle stehen für Rückfragen unter der folgenden zentralen Rufnummer zur Verfügung:

02421/221030900

Erläuterungen und Hinweise