Erforderliche Unterlagen
Bei inländischen Fahrzeugen
Bei eingeführten Fahrzeuge (Neufahrzeuge)
Bei Zulassungen mit einer EWG-Übereinstimmungsbescheinigung benötigen Sie
Zu Beachten!
Es erfolgt keine Zulassung, wenn Gebührenrückständen aus vorangegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bestehen.
Lesen Sie auch hier:
Kontakt
Die Mitarbeiter/innen der Zulassungsstelle stehen für Rückfragen unter der folgenden zentralen Rufnummer zur Verfügung: