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Kreis Düren

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Neuzulassung

Erforderliche Unterlagen

Bei inländischen Fahrzeugen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/ des Fahrzeughalters
  • Sepa-Lastschriftmandat bezüglich KfZ-Steuer (Bei abweichenden Steuerzahlern ist zusätzlich zu dessen/deren Unterschrift auch zwingend die Unterschrift des Fahrzeughalters / der Fahrzeughalterin im unteren Bereich des Sepa-Mandates zu erfassen.
  • Einverständniserklärung, dass dem Dritten Auskunft erteilt werden kann, ob Gebührenrückstände aus vorangegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bestehen (siehe Hinweis unten).
  • bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes / Handelsregisterauszug und Vollmacht
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister

Bei eingeführten Fahrzeuge (Neufahrzeuge)

Bei Zulassungen mit einer EWG-Übereinstimmungsbescheinigung benötigen Sie

  • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung im Original
  • den Kaufvertrag / den Leasingvertrag / die Rechnung im Original mit dem Zusatz "Neufahrzeug"
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
  • bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes / Handelsregisterauszug u. Vollmacht
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • Sepa-Lastschriftmandat bezüglich Kfz-Steuer (Bei abweichenden Steuerzahlern ist zusätzlich zu dessen/deren Unterschrift auch zwingend die Unterschrift des Fahrzeughalters / der Fahrzeughalterin im unteren Bereich des Sepa-Mandates zu erfassen.

Zu Beachten!

Es erfolgt keine Zulassung, wenn Gebührenrückständen aus vorangegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bestehen.

Kontakt

Die Mitarbeiter/innen der Zulassungsstelle stehen für Rückfragen unter der folgenden zentralen Rufnummer zur Verfügung:

02421/221030900

Erläuterungen und Hinweise