Kundige Personen haben nach dem Erlegen eine Untersuchung auf bedenkliche Merkmale (Wildtierkörper, alle ausgenommenen Eingeweide) durchzuführen und sich beim Erleger zu erkundigen, dass auch vor dem Erlegen keine bedenklichen Merkmale festgestellt wurden.
Schulung zur kundigen Person
Die Schulungsinhalte beinhalten Kenntnisse aus folgenden Teilgebieten:
- Anatomie, Physiologie, Verhaltensweisen von Wild,
- abnorme Verhaltensweisen und krankhafte Veränderungen von Wild
- Hygiene- und Verfahrensvorschriften zum Umgang mit Wildtierkörpern nach dem Erlegen, für das Aufbrechen, Befördern, Zerwirken und Vermarkten von Wildbret
- Vorschriften des EU- und nationalen Rechts, die für Wildbrethygiene von Bedeutung sind.
Im Rahmen der Schulung wird auch die Entnahme der Proben und das Verfahren zur Kennzeichnung und Dokumentation durch Wildmarken und Wildursprungsscheine erläutert.
Rechtsgrundlage
VO (EG) Nr. 853/2004 Anhang III, Abschnitt IV, Kapitel I bzw. Tierische Lebensmittel-Hygiene-VO § 4, Abs. 1