Es ist eine Übertragung der Trichinenprobenentnahme auf den Jagdausübungsberechtigten möglich. Die Zuständigkeit für diese Entscheidung liegt bei der Veterinärbehörde, in deren Bereich der Jagdausübungsberechtigte seinen Hauptwohnsitz hat. Voraussetzung ist der Besuch der Schulung zur "kundigen" Person und ein gültiger Jahresjagdschein. Mit den entsprechenden Nachweisen kann der Jäger bei dem zuständigen Veterinäramt die Erlaubnis zur Trichinenprobenentnahme schriftlich beantragen.
Soweit die Berechtigung zur Probennahme erteilt wurde, können die Trichinenproben zusammen mit dem Wildursprungsschein (komplett) an folgenden Untersuchungsstellen abgegeben werden:
Paradiesstr. 19
52349 Düren
Annahme:
- montags 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr
- mittwochs und freitags 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
oder
Fleischbeschautierarzt Otmar Hensch
Hof Heidchens Kehre
52393 Hürtgenwald-Kleinhau
Bitte nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter Tel. 0170 5419315
Hinweis:
- Bis montags, 8 Uhr, abgegebene Proben werden am gleichen Tag,
- bis donnerstags, 8 Uhr, abgegebene Proben werden bis freitags jeweils 18 Uhr untersucht!
Die Kosten für die Abgabe der Trichinenprobe belaufen sich auf 4,62 € pro Wildschwein. Frischlinge, also Wildschweine deren Gewicht < 20kg beträgt, sind von einer Gebühr ausgeschlossen.
Sollte das Wildbrett in einem Revier außerhalb des Kreises Düren erlegt worden sein, kann die Trichinenproben wahlweise auch dort zur Untersuchung abgegeben werden; in diesem Fall muss jedoch die Erlaubnis zur Trichinenprobenentnahme vorgelegt werden.
Die Wildursprungsscheine und Wildmarken können während der Dienstzeiten beim Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Düren, Moltkestr. 16, Zimmer 18, vom Jagdausübungsberechtigten gegen Gebühr abgeholt werden.
Für weitergehende Auskünfte steht das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz zur Verfügung.