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Kreis Düren

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Trichinenprobenentnahme / Trichinenuntersuchung

Es ist eine Übertragung der Trichinenprobenentnahme auf den Jagdausübungsberechtigten möglich. Die Zuständigkeit für diese Entscheidung liegt bei der Veterinärbehörde, in deren Bereich der Jagdausübungsberechtigte seinen Hauptwohnsitz hat. Voraussetzung ist der Besuch der Schulung zur "kundigen" Person und ein gültiger Jahresjagdschein. Mit den entsprechenden Nachweisen kann der Jäger bei dem zuständigen Veterinäramt die Erlaubnis zur Trichinenprobenentnahme schriftlich beantragen. Beim Kreis Düren bitte ich hierfür das Online-Formular (Öffnet in einem neuen Tab) zu verwenden.

Soweit die Berechtigung zur Probennahme erteilt wurde, können die Trichinenproben zusammen mit dem Wildursprungsschein (komplett) an folgenden Untersuchungsstellen abgegeben werden:

Labor des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz am Schlachthof Düren
Paradiesstr. 19
52349 Düren

Annahme:

montags 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr
mittwochs und freitags 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

oder

Fleischbeschautierarzt Otmar Hensch
Hof Heidchens Kehre
52393 Hürtgenwald-Kleinhau

Bitte nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter Tel. 0170 5419315

Hinweis:

Bis montags, 8 Uhr, abgegebene Proben werden am gleichen Tag,
bis donnerstags, 8 Uhr, abgegebene Proben werden bis freitags jeweils 18 Uhr untersucht!

oder

Info-Center in der Geschäftsstelle Jülich

Düsseldorfer Str. 6

52428 Jülich

 

Hier können die Proben jederzeit zu den Öffnungszeiten (Mo.–Do 8-16 Uhr , Fr. 8-13 Uhr) abgegeben werden. Vorliegende Proben werden immer montags und mittwochs, jeweils um 9 Uhr von einem Kurier abgeholt und direkt zum Labor am Schlachthof Düren zur Untersuchung gebracht. 

Um Missverständnissen hinsichtlich des Untersuchungsabschlusses vorzubeugen, müssen Sie bei einer Abgabe in Jülich aber unbedingt die schriftliche Mitteilung des negativen Ergebnisses abwarten, bevor der Tierkörper freigegeben werden kann. 

Wenn Sie eine Fax-Nr. angeben können, erfolgt die Freigabe noch am selben Tag; ansonsten müssen Sie den postalischen Befund abwarten. Die Vorgehensweise ist somit vergleichbar mit der Probenabgabe beim Fleischbeschautierarzt, Herrn Otmar Hensch, Hof Heidchens Kehre, 52393 Hürtgenwald-Kleinhau. 

Bei einer direkten Abgabe am Schlachthof bleibt es hingegen bei der Regelung, dass Sie über den Tierkörper verfügen können, wenn Sie bis 18 Uhr desselben Tages keine anderslautende Nachricht erhalten.“

Die Kosten für die Abgabe der Trichinenprobe belaufen sich auf 7,41 € pro Wildschwein oder Dachs. Für das Jahr 2025 übernimmt aus Gründen der ASP-Prophylaxe das Land Nordrhein-Westfalen die anfallenden Verwaltungsgebühren für die Trichinenuntersuchung bei in NRW erlegtem Schwarzwild, sofern es nicht in Wildzerlegebetrieben auf Trichinen untersucht wird. In diesem Fall entfällt die Gebühr für die Abgabe der Trichinenprobe.

Sollte das Wildbrett in einem Revier außerhalb des Kreises Düren erlegt worden sein, kann die Trichinenproben wahlweise auch dort zur Untersuchung abgegeben werden; in diesem Fall muss jedoch die Erlaubnis zur Trichinenprobenentnahme vorgelegt werden.

Die für die Trichinenuntersuchung notwendigen Wildursprungsscheine und Wildmarken können Sie bequem online unter über das Bestellformular (Öffnet in einem neuen Tab)anfordern. Alternativ können diese auch während der Dienstzeiten beim Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Düren, Moltkestr. 16, Zimmer 13, vom Jagdausübungsberechtigten gegen Gebühr abgeholt werden. Bei der zweitgenannten Alternative (Abholung im Amt) wird eine vorherige Terminvereinbarung unter der Rufnummer 02421.22-1039111 dringend angeraten.

Hinweis zur ASP-Prävention:

Um mögliche Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen wirkungsvoll einzudämmen und bekämpfen zu können ist eine frühestmögliche Erkennung der Erkrankung in der Wildschweinpopulation entscheidend. Hierfür ist das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz auf Ihre Mithilfe angewiesen. Es wird daher darum gebeten bei jedem tot aufgefunden, verunfallten sowie krank oder gesund erlegten Wildschwein eine Blutprobe zu entnehmen und diese beim Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz abzugeben. Bei gesund erlegten Tieren kann dies bequem im Rahmen der Abgabe der Trichinenprobe erfolgen. Bei krank erlegten, tot aufgefundenen und verunfallten Wildschweinen wird um Kontaktaufnahme mit dem Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz unter der Rufnummer 02421 22 1039911 gebeten.
Entsprechendes Probenmaterial können Sie kostenfrei am Labor des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz am Schlachthof Düren zu o.g. Zeiten oder im Rahmen der Bestellung von Wildmarken und Wildursprungsscheinen erhalten.

Für weitergehende Auskünfte steht das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz zur Verfügung.

Kontakt

Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Ansprechpartnerin

Frau Ivonne Heppelmann
Sachgebietsleitung

Erläuterungen und Hinweise