Inhalt anspringen

Kreis Düren

Schülerfahrkosten

Unter welchen Voraussetzungen besteht in der Regel Anspruch auf Erstattung von Schülerfahrkosten?

Gemäß der Schülerfahrkostenverordnung gibt es einen Anspruch auf Erstattung der Schülerfahrkosten, wenn der Schulweg (der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und Schule) mehr als

  • 2 km in der Grundschule
  • 3,5 km in der Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 10)
  • 5 km in der Sekundarstufe II 

beträgt.

Wer ist zuständig für die Schülerfahrkosten?

In NRW gilt das Schulträgerprinzip, das heißt, der Antrag auf Fahrkostenerstattung ist unabhängig vom Wohnsitz beim Schulträger der besuchten Schule zu stellen.

Der Kreis Düren übernimmt als Schulträger seiner Berufskollegs für deren Schülerinnen und Schüler die notwendigen Schülerfahrkosten.

Welche Schülertickets werden bezuschusst?

Für die Vollzeitschüler/innen der Berufskollegs stellt der Kreis Düren auf Antrag das sogenannte School&Fun-Ticket zur Verfügung, wenn die Anspruchsvoraussetzungen zur Übernahme von Schülerfahrkosten erfüllt werden (siehe oben).

Dieses Ticket kann auch in den Ferien und der Freizeit rund um die Uhr im gesamten Aachener Verkehrsverbund (AVV) genutzt werden.

Welcher Eigenanteil ist zu zahlen?

Von den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern wird ein monatlicher Eigenanteil in Höhe von derzeit 14,- Euro erhoben (für Geschwisterkinder wird ein Eigenanteil von 7,- Euro erhoben).

Vollzeitschüler/innen, die keinen Anspruch auf Erstattung der Schülerfahrkosten haben, können bei der ASEAG das School&Fun-Ticket zu einem Preis von 29,- Euro im Monat erwerben.

Bei Leistungsbeziehern nach dem SGB-II kann der Eigenanteil für die Schülerfahrkarte aus dem Bildungs- und Teilhabe-Paket getragen werden.

Antragstellung

Die Übernahme der Fahrkosten ist vor Beginn eines jeden Schuljahres bzw. des jeweiligen Praktikums zu beantragen. Entsprechende Antrags- sowie Abrechnungsformulare erhalten Sie im Sekretariat der Schule. Die ausgefüllten Formulare sind im Sekretariat der Schule abzugeben. 

Deutschlandticket für Schülerinnen und Schüler an Berufskollegs

Der Kreis Düren stellt den Schülerinnen und Schülern der vier Berufskollegs, die in seiner Trägerschaft sind, seit dem 1. August ein vergünstigtes Deutschlandticket zur Verfügung.

Es löst das School&Fun-Ticket ab, in dem nur Fahrten im Bereich des Aachener Verkehrsverbunds inbegriffen waren. Mit dem vergünstigten Deutschlandticket sind nun bundesweit Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln möglich. 

Freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler, also diejenigen, die einen Fahrtweg von mehr als 5 Kilometer haben, zahlen wie bisher einen Eigenanteil von 14 Euro (beim zweiten Kind beträgt der Eigenanteil 7 Euro, für weitere Geschwisterkinder wird kein Eigenanteil erhoben). Alle anderen haben die Möglichkeit, das Deutschlandticket als "Selbstzahler-Ticket" für vergünstigte 29 Euro zu erwerben. "Die Mobilität und damit die soziale Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler wird hiermit deutlich verbessert. Vor allem aber ist die frühe Heranführung und Bindung an den öffentlichen Nahverkehr ein wichtiger Beitrag zur Mobilitätswende und zum Klimaschutz", sagt Landrat Wolfgang Spelthahn.

Die Schülerinnen und Schüler, die aus Vorjahren bereits ein School&Fun-Ticket besitzen, können das Deutschlandticket in einfachen Schritten auf ihre bisherige Chipkarte laden. Eine Anleitung ist weiter unten zu finden. Bei den neu zum Schuljahr 2023/2024 ausgestellten Karten ist bereits das Deutschlandticket hinterlegt.

Rechtliche Grundlagen

Kontakt

Amt für Schule und Bildung

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • ©Gilbert Gulben - stock.adobe.com