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Kreis Düren

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Schülerfahrkosten

Unter welchen Voraussetzungen besteht in der Regel Anspruch auf Erstattung von Schülerfahrkosten?

Gemäß der Schülerfahrkostenverordnung gibt es einen Anspruch auf Erstattung der Schülerfahrkosten, wenn der Schulweg (der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und Schule) mehr als

2 km in der Grundschule
3,5 km in der Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 10)
5 km in der Sekundarstufe II 


beträgt.

Wer ist zuständig für die Schülerfahrkosten?

In NRW gilt das Schulträgerprinzip, das heißt, der Antrag auf Fahrkostenerstattung ist unabhängig vom Wohnsitz beim Schulträger der besuchten Schule zu stellen.

Der Kreis Düren übernimmt als Schulträger seiner Berufskollegs für deren Schülerinnen und Schüler die notwendigen Schülerfahrkosten.

Welche Schülertickets werden bezuschusst?

Für die Vollzeitschüler*innen der Berufskollegs stellt der Kreis Düren auf Antrag das Deutschlandticket zur Verfügung, wenn die Anspruchsvoraussetzungen zur Übernahme von Schülerfahrkosten erfüllt werden (siehe oben).

Welcher Eigenanteil ist zu zahlen?

Von den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern ist kein monatlicher Eigenanteil zu zahlen (gültig ab 01.08.2025). Sollten Sie in der Zeit von Juni – Juli 2025 an einem der Berufskollegs aufgenommen werden und benötigen noch ein Ticket, wenden Sie sich an das Schulsekretariat des Berufskollegs.

Vollzeitschüler*innen, die keinen Anspruch auf Erstattung der Schülerfahrkosten haben, können bei der ASEAG das -Deutschlandticket mit einem entsprechenden Antragsdruck, der vom besuchten Berufskolleg zu stempeln ist, zu einem Preis von  38,00 Euro im Monat erwerben.

Bei Leistungsbezieher*innen nach dem SGB-II  werden die Kosten für die Schülerfahrkarte aus dem Bildungs- und Teilhabe-Paket getragen.

Antragstellung

Die Übernahme der Fahrkosten ist vor Beginn eines jeden Schuljahres bzw. des jeweiligen Praktikums zu beantragen. Entsprechende Antrags- sowie Abrechnungsformulare erhalten Sie im Sekretariat der Schule. Die ausgefüllten Formulare sind im Sekretariat der Schule abzugeben. 

Kontakt

Amt für Schule und Bildung

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Bildnachweise

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