Was ist Inklusion?
Inklusion ist seit 2006 per UN-Konvention ein Menschenrecht. Deutschland hat sich insbesondere seit der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 auf den Weg zu einem inklusiven Bildungssystem gemacht. Das heißt, dass alle Menschen – unabhängig von Geschlecht, Religion, ethnischer Zugehörigkeit, besonderen Lernbedürfnissen, sozialen und ökonomischen Voraussetzungen - Zugang zu Bildung haben.
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zum Thema Inklusion
- Lexikon der Inklusion (Öffnet in einem neuen Tab)
- www.behindertenbeauftragter.de (Öffnet in einem neuen Tab)
- Allgemeine Informationen des LVR zur Inklusion (Öffnet in einem neuen Tab)
- Informationen des LVR zur Inklusionspauschale (Öffnet in einem neuen Tab)
- www.schulentwicklung.nrw.de/q/inklusive-schulische-bildung (Öffnet in einem neuen Tab)
- www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/inklusion (Öffnet in einem neuen Tab)
- www.montag-stiftungen.de/jugend-und-gesellschaft (Öffnet in einem neuen Tab)
- www.aktion-mensch.de/inklusion (Öffnet in einem neuen Tab)
- www.inklusionspaedagogik.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Kontakt
Amt für Schule und Bildung
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Untere Schulaufsicht
Frau Beatrix Wollgarten
Schulaufsichtsbeamt*innen
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Inklusionskoordination
Elisabeth Schleker-Hensch
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Inklusionsfachberatung
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Frau Angela Nastasi
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