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Kreis Düren

Beratung schulischer Seiteneinsteigende und deren Familien

Schulplätze für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche

Schulplätze für neu zugewanderte Kinder bis 9 Jahren (Grundschule)

In Deutschland müssen alle Kinder und Jugendliche zur Schule gehen. Kinder, die bis einschließlich 30. September 6 Jahre alt werden, werden am 1. August desselben Jahres schulpflichtig. Diese Schulpflicht endet mit dem Schuljahr, in dem Ihr Kind 18 Jahre alt wird.

Wenn Ihr Kind zwischen 6 und 9 Jahre alt ist und neu nach Deutschland gekommen ist, muss es eine Grundschule besuchen. Damit Ihr Kind einen Schulplatz an einer Grundschule bekommt, suchen Sie eine Schule aus, die in der Nähe Ihres Wohnortes liegt. Vereinbaren Sie dann einen Termin mit der Schule, um ihr Kind dort anzumelden.

Schulplätze für neu zugwanderte Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 18 Jahren

In Deutschland müssen alle Kinder und Jugendlichen ab 6 Jahren zur Schule gehen. Diese Schulpflicht endet mit dem Schuljahr, in dem Ihr Kind 18 Jahre alt wird. Wenn Ihr Kind zwischen 10 und 18 Jahre alt ist und neu nach Deutschland gekommen ist, wird es vom Schulamt des Kreises Düren einer weiterführenden Schule zugewiesen oder vom Kommunalen Integrationszentrum an ein Berufskolleg vermittelt.

Um einen Schulplatz zu erhalten, vereinbaren Sie einen Beratungstermin im Kommunalen Integrationszentrum im Kreis Düren. Sie können einen Termin persönlich, telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.

Nehmen Sie diesen Termin gemeinsam mit Ihrem schulpflichtigen Kind oder Ihren Kindern wahr. Bringen Sie dafür auch die Ausweise und Meldebescheinigungen aller Kinder sowie der Erziehungsberechtigten mit.

Falls Ihre Familie sprachliche Unterstützung in der Beratung benötigt, wird, wenn möglich, ein ehrenamtlicher Dolmetscher oder eine ehrenamtliche Dolmetscherin organisiert, der bzw. die am gemeinsamen Gespräch teilnimmt.

Während der Beratung werden alle wichtigen Daten für die Schulplatzvermittlung aufgenommen. Außerdem werden Ihnen das Schulsystem in Nordrhein-Westfalen und die sprachliche Erstförderung erklärt.

Für Kinder der Klassen 5 bis 10 vergibt das Schulamt des Kreises Düren die Schulplätze. Es kann bis zu mehreren Wochen dauern, bis Sie per E-Mail oder postalisch eine Schulplatzzuweisung erhalten. Jugendliche ab 16 Jahren werden in der Regel an einem Berufskolleg aufgenommen. Das Kommunale Integrationszentrum vermittelt diese Schulplätze. Sie werden von der Schule über den Aufnahmetermin informiert.

Bis Ihre schulpflichtigen Kinder im Alter von 10 bis 18 Jahren an eine Schule vermittelt werden, müssen Sie insgesamt drei Termine wahrnehmen:

Kontakt

Amt für Integration und Ausländerangelegenheiten

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