Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket werden Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt.
Diese Kinder und Jugendlichen können z.B. bei Ausflügen und Ferienfreizeiten mitfahren, Sport- sowie Musikangebote nutzen, bei Bedarf Lernförderung bekommen oder am gemeinsamen Mittagessen in der Schule, der Kindertageseinrichtung, dem Hort oder bei der Tagesmutter teilnehmen.
Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket stehen Ihnen zu, wenn Sie bzw. Ihre Kinder folgende Sozialleistungen beziehen:
- Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Leistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
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