Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben Menschen, die
- vorübergehend nicht erwerbsfähig sind und
- die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben und
- ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw.
- aus dem gemeinsamen Einkommen und Vermögen mit dem nicht getrennt lebenden Partner oder der nicht getrennt lebenden Partnerin bzw.
- bei minderjährigen Kindern auch aus dem Einkommen und Vermögen der Eltern nicht bestreiten können und
- keine Möglichkeit der Selbsthilfe haben und
- keine vorrangigen Leistungsansprüche gegenüber anderen Sozialleistungsträgern wie zum Beispiel Agentur für Arbeit (Öffnet in einem neuen Tab), Jobcenter oder Wohngeldstelle haben.
Was zählt zum Einkommen?
Was gehört zum Vermögen?
Was umfasst den Bedarf?
Wie und wo wird die Hilfe zum Lebensunterhalt beantragt?
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