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Kreis Düren

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Hilfe zum Lebensunterhalt

Die Hilfe zum Lebensunterhalt stellt den Lebensunterhalt für vorübergehend nicht erwerbsfähige Menschen sicher.

Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben Menschen, die

  • vorübergehend nicht erwerbsfähig sind und
  • die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben und
  • ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw.
  • aus dem gemeinsamen Einkommen und Vermögen mit dem nicht getrennt lebenden Partner oder der nicht getrennt lebenden Partnerin bzw.
  • bei minderjährigen Kindern auch aus dem Einkommen und Vermögen der Eltern nicht bestreiten können und
  • keine Möglichkeit der Selbsthilfe haben und
  • keine vorrangigen Leistungsansprüche gegenüber anderen Sozialleistungsträgern wie zum Beispiel Agentur für Arbeit (Öffnet in einem neuen Tab), Jobcenter oder Wohngeldstelle haben.

Kontakt

Sozialamt

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