Eine Orientierung
Wir informieren Sie im Bedarfsfall persönlich über die Leistungen, die Ihnen zustehen. Hier können Sie sich schon einmal einen Überblick verschaffen.
Ambulante Pflege
Pflegebedürftige sollen selbst darüber entscheiden können, wie und von wem sie gepflegt werden möchten. Die Pflegeversicherung unterstützt deshalb auch, wenn sich Betroffene dafür entscheiden, statt von einem ambulanten Pflegedienst von Angehörigen, Freunden oder anderen ehrenamtlich Tätigen versorgt zu werden.
Pflege in vollstationären Einrichtungen
Allgemeines
Die im Pflegeheim entstehenden Kosten werden unterteilt in:
- Kosten für Pflege
- Unterbringung und Verpflegung sowie
- Investitionskosten:
Dies sind Kosten, die dem Träger einer Pflegeeinrichtung im Zusammenhang mit der Herstellung, der Anschaffung und der Instandsetzung von Gebäuden entstehen.
Die Kosten eines Pflegeplatzes sind von Einrichtung zu Einrichtung verschieden und hängen sowohl vom Grad der Pflegebedürftigkeit als auch von der Ausstattung der Einrichtung ab. An den Kosten für die Pflege beteiligt sich die Pflegeversicherung.
Grundsätzlich muss der/die Pflegebedürftige die (Rest-)Kosten, die durch die Leistungen der Pflegeversicherung nicht gedeckt sind, selber tragen.
Reichen die Leistungen der Pflegekassen sowie das eigene Einkommen und Vermögen nicht aus, um die Kosten eines Aufenthaltes in einem Pflegeheim zu bezahlen, kommt die Gewährung von Pflegewohngeld und/oder Sozialhilfe in Betracht.