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Im Kreis Düren bleiben Eltern in dieser Situation nicht allein. Die Beratungs- und Unterstützungsangebote des Kreises Düren setzen bei Bedarf schon vor der Geburt ein. Professionelle Begleitung und der Austausch mit anderen Eltern sind weitere Hilfestellungen, die den Start ins Familienleben erleichtern.
Schwangerschafts(konflikt)beratung
Eine Schwangerschaft ist ein bedeutsames Ereignis für jede Frau und jede Partnerschaft. Freude und Sorge liegen oft nah beieinander. Informationen, Beratung und Orientierungshilfe bieten Schwangerschaftsberatungsstellen vertraulich und kostenlos.
Eine Übersicht der Beratungsstellen im Kreis Düren:
Online-Beratungsangebote
Hilfetelefon für Schwangere
Fon: 0800/4040020
Das Angebot ist kostenlos, rund um die Uhr erreichbar, vertraulich und bei Bedarf in 18 Sprachen verfügbar.
Hebammenbetreuung vor und nach der Geburt
Während der Schwangerschaft, der Geburt und bis zu acht Wochen nach der Entbindung haben Sie grundsätzlich Anspruch auf die Unterstützung durch eine Hebamme Ihrer Wahl. Die Hebamme berät bei vielen Fragen rund um das Baby, wie z.B. zur Pflege und Ernährung Ihres Kindes, beim Stillen, bei sozialen und behördlichen Fragen.
Die Kosten werden vollständig von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Eine Übersicht der Hebammen im Kreis Düren
Familienhebammen des Kreises Düren
Für Frauen und Familien in schwierigen Lebenslagen und mit besonderem Unterstützungsbedarf gibt es das Angebot der Familienhebammen.
Die Familienhebammen finden Sie im
Kreishaus Düren
- Gesundheitsamt -
Bismarckstr. 16, Zimmer 504 (Haus C)
52351 Düren
Die Familienhebammen sind:
- Sabine Wainwright-Malies
- Ulla Wiesbrock-Schmidt
Kliniken mit Geburtshilfe
Im Kreis Düren gibt es folgende Kliniken mit Geburtshilfe:
Krankenhaus Düren gem. GmbH
Roonstr. 30
52351 Düren
Fon: 02421/300 (Öffnet in einem neuen Tab)
Mail: infokrankenhaus-duerende
Web: www.krankenhaus-dueren.de (Öffnet in einem neuen Tab)
St. Marienhospital Düren gem. GmbH
Hospitalstr. 30
52353 Düren
Fon: 02421/8050 (Öffnet in einem neuen Tab)
Mail: info.smh-dnct-westde
Web: www.marien-hospital-dueren.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Frühe Hilfen
Die "Frühen Hilfen" sind ein kostenfreies Angebot des Kreises und der Stadt Düren. Hier stehen (Familien-)Kinderkrankenschwestern bei allen Fragen rund um Familie und Kind bis zum 3. Lebensjahr als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung.
Zuständig für das Kreisgebiet ohne Stadt Düren:
Kreis Düren
Amt für Demografie, Kinder, Jugend, Familien und Senioren
-Frühe Hilfen-
Bismarckstr. 16
52351 Düren
Zuständig für Eltern aus dem Stadtgebiet Düren:
Weitere Informationen:
Baby-Begrüßungsdienst
Mit dem Baby-Begrüßungsdienst "Willkommen im Leben" hat der Kreis Düren das Hilfe- und Informationssystem für Familien erweitert.
Familien mit Neugeborenen werden nach ca. 6-8 Wochen von einer ehrenamtlich tätigen Person, die in einer umfassenden Fortbildung qualifiziert wurde, zu Hause besucht. Da die Stadt Düren einen eigenen Begrüßungsdienst anbietet, richtet sich der Begrüßungsdienst des Kreises Düren an die übrigen 14 kreisangehörigen Städte und Gemeinden.
Die Familien erhalten bei dem Besuch der ehrenamtlichen Person eine Begrüßungstasche mit vielen wichtigen und nützlichen Informationen, Gutscheinen und kleinen Geschenken.
Zuständig für das Gebiet des Kreises Düren ohne Stadt Düren:
Kreis Düren
Amt für Demografie, Kinder, Jugend, Familie und Senioren
-Baby-Begrüßungsdienst-
Bismarckstr. 16
52351 Düren
Fon: 02421/22-10 51 315
Mail: babybegruessungkreis-duerende
Besuchsdienst für Neugeborene im Zuständigkeitsbereich der Stadt Düren:
Stadt Düren
-Frühe Hilfen Düren-
City-Karree
Wilhelmstr. 34
52349 Düren
Fon: 02421/25-2101
Mail: fredduerende
Weitere Informationen:
Schnuller-Cafés
Im Rahmen der Schnuller-Cafés können sich Eltern mit Babys kennenlernen, gemeinsam frühstücken und sich austauschen. Fachkräfte der Familienbildungsstätten und die Familien- und Kinderkrankenschwestern der Frühen Hilfen stehen beratend zur Seite. Auf Wunsch können die Kinder auch gewogen werden. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Ansprechpartner:
Kreis Düren
Amt für Demografie, Kinder, Jugend, Familien und Senioren
-Frühe Hilfen-
Bismarckstr. 16
52351 Düren
Mail: fruehhilfenkreis-duerende
Web: www.kreis-dueren.de/fruehehilfen
Stadt Düren
-Frühe Hilfen Düren-
City-Karree
Wilhelmstr. 34
52349 Düren
Mail: fredduerende
Web: www.dueren.de/fruehe-hilfen
Familien- und Erwachsenenbildungsstätte der Evangelischen Gemeinde zu Düren
Wilhelm-Wester-Weg 1a
52349 Düren
Fon: 02421/188-170
Mail: bildungevangelische-gemeinde-duerende
Web: www.bildung-bewegt-dueren.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Katholisches Forum für Erwachsenen- und Familienbildung Düren-Eifel
Holzstr. 50
52349 Düren
Fon: 02421/9468-0
Mail: infobildungsforum-duerende
Web: www.bildungsforum-dueren.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Angebote im Kreis Düren
Angebote in den Familienzentren des Kreises Düren:
- Kita Rurpiraten - Jülich
Jan-von-Werthstraße 77 52428 Jülich
Kontakt: Dana Schleicher
Fon: 02461/ 8018370
Röntgenstr. 17, 52428 Jülich
Schnuller-Café donnerstags von 10.00 - 12.00 Uhr - Katholische Kindertageseinrichtung und Familienzentrum St. Heribert in Kreuzau
Poststr. 3,52372 Kreuzau
Kontakt: Frau Christine Orben
Fon: 02422/6923
Mail: kita-st.heribert-kreuzaubistum-aachende
Schnuller-Café dienstags 10.00 - 12.00 Uhr - Familienzentrum Aldenhoven "Für Dich … für Mich … für ALLE" & Integrative Kindertagesstätte "Regenbogen"
Pestalozziring 45a, 52457 Aldenhoven
Kontakt: Frau Silke Meyer-Schavier
Fon: 02464/907089
Mail: regenbogen_kitagmxde
Schnuller-Café montags 10.00 - 12.00 Uhr (außer in den Schulferien) - Familienzentrum Nelly Pütz in Huchem-Stammeln
Grabenstr. 28, 52382 Niederzier
Kontakt: Frau Katja Cremer-Huppertz
Fon: 02428/2432
Mail: kindergarten-nellypuetzniederzierde
Schuller-Café mittwochs 10.00 - 12.00 Uhr - Familienzentrum Rathausstraße Niederzier
Rathausstr. 7, 52382 Niederzier (Eingang über Parkplatz Breite Straße)
Schnuller-Café montags 10.00 - 12.00 Uhr - Familienzentrum Bachpiraten in Linnich
Bendenweg 21a, 52441 Linnich
Kontakt: Monika Schneiders (Katholisches Forum für Erwachsenen- und Familienbildung Düren-Eifel)
Schnuller-Café mittwochs 10.00 - 12.00 Uhr
Angebote in der Stadt Düren:
- Schnullercafé Düren-Mitte
SWD-Kids-Club, Bürgerbüro, Markt 2
montags 10:00-12:00 Uhr - Schnullercafé Düren-Nord
Haus für Alle, Neue Jülicher Str. 49
mittwochs 10:00-12:00 Uhr - Schnullercafé Düren-Ost
Bürgerhaus Düren-Ost, Nörvenicherstr. 7-9
freitags 10:00-12:00 Uhr
Adoptionsvermittlung und Pflegekinderdienst
Adoptionsvermittlung und Pflegekinderdienst
Die Aufgabe der Adoptionsvermittlung liegt darin, für Kinder, die aus welchen Gründen auch immer nicht in ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen können, ein liebevolles Zuhause zu finden. Für Kinderlose bedeutet deine Adoption die Möglichkeit, eine eigene Familie zu gründen, in der ein Kind Liebe und Geborgenheit erfährt. Bei der Vermittlung steht das Wohl des Kindes an erster Stelle.
Die Adoptionsvermittlungsstellen beraten und unterstützen
- Schwangere und Eltern, die sich mit dem Gedanken beschäftigen, ihr Kind in einer Adoptivfamilie aufwachsen zu lassen,
- Ehepaare und Alleinstehende, die ein Kind annehmen möchten,
- Ehepartner, die das Kind oder die Kinder ihrer Partnerin oder Partner adoptieren möchten,
- Verwandte, die ein Kinde aus der Verwandtschaft adoptieren möchten,
- Adoptivfamilien auch nach der Vermittlung,
- Adoptierte, die Informationen zu ihrer Adoption oder Herkunftsfamilie wünschen.
Es gibt unterschiedliche Gründe, aus denen Kinder manchmal nicht in ihrer Herkunftsfamilie bleiben können. In diesen Fällen hilft der Pflegekinderdienst diese Kinder vorübergehend oder dauerhaft in geeigneten Pflegefamilien unterzubringen.
Die Pflegeeltern werden auf ihre Aufgaben intensiv vorbereitet und durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflegekinderdienstes für die Dauer der Unterbringung eines Kindes beratend und unterstützend begleitet.
Kontakt:
Kreis Düren
Amt für Demografie, Kinder, Jugend, Familie und Senioren
- Pflegekinder- und Adoptionsvermittlung -
Bismarckstr. 16
52351 Düren
Fon: +49 2421 22-1111
Mail: amt51kreis-duerende
Weitere Kontaktadressen
Weitere Informationen
Rechtliches und Organisatorisches vor und nach der Geburt
Wissenswertes rund um den Mutterschutz
Der Mutterschutz ist ein besonderer Schutz für Arbeitnehmerinnen, die schwanger sind oder ein Kind stillen. Geschützt werden sowohl die Mütter als auch die Kinder, sowohl vor der Geburt als auch danach.
Im Rahmen des Mutterschutzes ist zum Beispiel geregelt, ob und ab wann Beschäftigungsverbote greifen, ein besonderer Kündigungsschutz und auch wie das Einkommen während eines Beschäftigungsverbotes gesichert ist.
Schulpflicht und Schulpflichtbefreiung von Müttern
Bis zum Eintritt des Mutterschutzes bleibt bei minderjährigen Müttern die Schulpflicht bestehen. Mit Eintritt des Mutterschutzes kann die Schule weiterhin freiwillig besucht werden. Kann nach der Geburt die Betreuung des Kindes nicht anders (z.B. durch die Großeltern) sichergestellt werden, können Sie sich von der Schulpflicht befreien lassen.
Befinden Sie sich in Ausbildung und gehen in Elternzeit, verlängert sich die Ausbildungszeit entsprechend.
Anträge zur Schulpflichtbefreiung sind in Schulen erhältlich. Es müssen die Geburtsurkunde und eine Bescheinigung des Jugendamtes beigefügt werden, die aussagt, dass die Betreuung Ihres Kindes von Ihnen alleine wahrgenommen wird.
Weitere Informationen zum Mutterschutz
Elternzeit
Sie haben gegenüber Ihrem Arbeitgeber einen Anspruch auf Gewährung von Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ihres Kindes, sofern Sie Ihr Kind selbst betreuen und erziehen.
Sind beide Elternteile erwerbstätig, steht ihnen frei, wer von Ihnen Elternzeit nimmt und für welche Zeiträume. Sie können die Elternzeit gemeinsam oder anteilig nutzen.
Während der Elternzeit bleibt Ihr Arbeitsverhältnis bestehen, so dass Sie nach der Elternzeit an Ihren ursprünglichen oder einen vergleichbaren Arbeitsplatz zurückkehren können.
Weitere Informationen zur Elternzeit:
Anmeldung ihres Kindes nach der Geburt beim Standesamt
Die Anmeldung Ihres Kindes beim zuständigen Standesamt übernimmt vielerorts für Sie das Krankenhaus, in dem Ihr Kind geboren wurde. Dieses gibt die Geburtsanzeige und Ihre schriftliche Erklärung über die Bestimmung des/der Vornamen an das Standesamt weiter. Die Zuständigkeit des Standesamtes richtet sich nach dem Geburtsort des Kindes.
Bei einer Hausgeburt müssen Sie jedoch Ihr Kind bei dem zuständigen Standesamt in der Stadt oder Gemeinde, in der Sie leben und das Kind geboren wurde, anmelden.
Die Kontaktdaten der Stadt- oder Gemeindeverwaltungen im Kreis Düren finden Sie hier:
Anmeldung ihres Kindes bei der Krankenkasse
Ihr Kind muss bei Ihrer Krankenkasse angemeldet werden.
Eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Krankenkasse erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Standesamt. Bei miteinander verheirateten Eltern und bei minderjährigen Eltern wird Ihr Kind kostenlos in die bestehende Familienversicherung mit aufgenommen. Diese Regelung gilt bei allen gesetzlichen Krankenkassen.
Eine Übersicht der Krankenkassen finden Sie hier:
Vaterschaftsanerkennung
Eine Vaterschaftsanerkennung ist bei verheirateten Paaren nicht notwendig, da hier der Mann, der zum Zeitpunkt mit der Kindesmutter verheiratet ist, als Vater des Kindes gilt.
Sofern Sie nicht verheiratet sind, besteht eine Vaterschaft erst dann, wenn sie anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist.
Die Anerkennung sollte bereits vor oder kurz nach der Geburt erfolgen.
Ihr zuständiges Jugendamt vor Ort beurkundet die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung der Kindesmutter.
Kontakt:
Kreis Düren (zuständig für alle Kommunen im Kreis Düren außer Stadt Düren)
- Amt für Demografie, Kinder, Jugend, Familie und Senioren -
Bismarckstr. 16
52351 Düren
Fon: +49 2421 22-1111
Fax: +49 2421 22-2027
Mail: amt51kreis-duerende
Stadt Düren
- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt -
City-Karree
Wilhelmstr. 34
52349 Düren
Fon: +49 2421 25-2100
Web: www.dueren.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Sorgerecht
Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, erlangt nur die Mutter mit der Geburt das Sorgerecht für das Kind. Sie hat das alleinige Sorgerecht. Vater und Mutter können aber eine Sorgeerklärungen abgeben. Dann haben beide das gemeinsame Sorgerecht.
Diese sogenannten Sorgeerklärungen (häufiger auch als Sorgerechtserklärung bezeichnet) müssen öffentlich beurkundet werden, zum Beispiel beim Jugendamt oder bei einem Notar. Sie können auch schon vor der Geburt abgegeben werden. Seit 2013 können Väter das gemeinsame Sorgerecht auch ohne die Zustimmung der Mutter beim Familiengericht beantragen und in einem neuen, vereinfachten Verfahren zugesprochen bekommen.
Sind beide Elternteile miteinander verheiratet, erlangen sie das gemeinsame Sorgerecht mit der Geburt ihres Kindes. Es handelt sich um einen Automatismus, der nicht umgangen werden kann. So kann eine Mutter oder ein Vater das Sorgerecht nicht ablehnen.
Trennen sich die Eltern oder lassen sie sich scheiden, so hat dies zunächst keine Auswirkungen auf das gemeinsame Sorgerecht.
Die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf ein Elternteil erfordert einen Antrag und besondere Gründe, die im Kindeswohl begründet sein müssen. Besteht das gemeinsame Sorgerecht im Falle einer Trennung oder Scheidung fort, so hat das Elternteil, bei dem das Kind lebt, dennoch die meiste Verantwortlichkeit. In § 1687 Abs. 1 S. 3 BGB werden die Befugnisse der Eltern aufgeteilt.
Weitere Informationen zum Sorgerecht erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Jugendamt:
Kontakt:
Kreis Düren (zuständig für alle Kommunen im Kreis Düren außer Stadt Düren)
- Amt für Demografie, Kinder, Jugend, Familie und Senioren -
Bismarckstr. 16
52351 Düren
Fon: +49 2421 22-1111
Fax: +49 2421 22-2027
Mail: amt51kreis-duerende
Stadt Düren
- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt -
City-Karree
Wilhelmstr. 34
52349 Düren
Fon: +49 2421 25-2100
Web: www.dueren.de (Öffnet in einem neuen Tab)