Beratung
Welche finanziellen Hilfen es gibt und auf welche Angebote die Familien Anspruch haben, erfahren Sie auf diesen Seiten. Unserer erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises Düren beraten Sie gerne über ihre Möglichkeiten.
Mutterschaftsgeld
Wenn Sie als werdende Mutter in einem Arbeitsverhältnis stehen, genießen Sie einen besonderen Schutz sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. In dieser Zeit sind Sie von Ihrer Arbeit freigestellt. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Mutterschutzfrist auf zwölf Wochen nach der Entbindung.
Während des Mutterschutzes erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Mutterschaftsgeld und ggf. von Ihrem Arbeitgeber einen Arbeitgeberzuschuss. Dies ergibt summiert Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen aus den letzten drei Kalendermonaten.
Sind Sie privat versichert, ist die Mutterschaftsgeldstelle beim Bundesversicherungsamt in Bonn zuständig:
Weitere Informationen zum Mutterschaftsgeld
Kindergeld und Kinderzuschlag
Anspruch auf Kindergeld haben alle Eltern, die in der Bundesrepublik Deutschland ihren Hauptwohnsitz haben. Das Kindergeld wird grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt. Es ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt.
Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern, die ihren eigenen Unterhalt bestreiten können, deren Einkommen aber nicht ausreicht, um den Unterhalt ihrer Kinder zu sichern.
Weitere Informationen zum Kindergeld und zum Kinderzuschlag:
- Allgemeine Informationen zum Kindergeld des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Öffnet in einem neuen Tab)
- Allgemeine Informationen zum Kinderzuschlag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Öffnet in einem neuen Tab)
- Informationen zum Kindergeld und Kinderzuschlag [Ziel: www.arbeitsagentur.de] (Öffnet in einem neuen Tab)
Elterngeld
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es soll den Eltern ermöglichen, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen.
Elterngeld schafft einen Ausgleich, falls die Eltern weniger Einkommen haben, weil sie nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Dadurch hilft das Elterngeld, die finanzielle Lebensgrundlage der Familien zu sichern. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.
Zuständige Elterngeldstelle:
Kreis Düren
Amt für Demografie, Kinder, Jugend, Familien und Senioren
-Elterngeldstelle-
Bismarckstr. 16
52351 Düren
Fon: 02421/22-1111
Mail: elterngeldkreis-duerende
Web: www.kreis-dueren.de
Weitere Informationen zum Elterngeld
Kindesunterhalt
Jedes minderjährige Kind hat grundsätzlich Anspruch auf Unterhalt durch seine Eltern.
Mütter und Väter können den Unterhalt entweder durch Betreuung und Erziehung oder durch Barunterhalt leisten. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, leistet seinen Unterhalt in der Regel durch die Pflege, Betreuung und Erziehung des Kindes. Der andere Elternteil zahlt den Barunterhalt. Der Kindesunterhalt hat Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen. Die Höhe des Barunterhalt richtet sich nach dem Alter des Kindes und dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils.
Die Unterhaltsbeiträge sind in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle einheitlich geregelt (siehe Link unten).
Auch volljährige unverheiratete Kinder haben einen Anspruch auf Unterhalt bis zu Vollendung des 21. Lebensjahres, solange sie im Haushalt eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden. Danach endet jedoch die Unterhaltspflicht der Eltern nicht. Vielmehr muss Unterhalt bis zum Abschluss einer Ausbildung gezahlt werden. Vater und Mutter sind nun beide barunterhaltspflichtig.
Unterhaltsvorschuss
Wenn Sie Ihr Kind getrennt oder allein erziehen und der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind gar nicht oder nicht vollständig nachkommt, können Sie Unterhaltsvorschuss bekommen. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern.
Der Antrag ist bei dem Jugendamt zu beantragen, in dessen Zuständigkeitsbereich der antragstellende Elternteil lebt.
Für Eltern im Zuständigkeitsbereich des Kreises Düren ohne Stadt Düren ist dies:
Kreis Düren
Amt für Demografie, Kinder, Jugend, Familien und Senioren
-Unterhaltsvorschusskasse-
Bismarckstr. 16
52351 Düren
Fon: 02421/22-1111
Mail: amt51kreis-duerende
Web: www.kreis-dueren.de
Für das Stadtgebiet Düren ist zuständig:
Stadt Düren
Amt für Kinder, Jugendliche, Familien - Jugendamt
City-Karree
52349 Düren
Fon: 02421/25-2703
Mail: unterhaltsvorschusskasseduerende
Web: www.dueren.de
Weitere Informationen im Web:
Existenzsicherung in Form von Arbeitslosenhilfe oder Hilfe zum Lebensunterhalt
Arbeitslosengeld
Arbeitslosengeld, oder auch Arbeitslosengeld I genannt, ist eine reine Versicherungsleistung. Diese Leistungen erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die arbeitslos geworden sind und zuvor versicherungspflichtig beschäftigt waren und lang genug in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.
Um das Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen zu können, muss man sich bei der zuständigen Arbeitsagentur arbeitssuchend bzw. arbeitslos melden und einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen.
Das Arbeitslosengeld wird nur für einen bestimmten Zeitraum gezahlt und ist abhängig davon, wie lange Sie beschäftigt waren und wie alt Sie sind.
Kontakt
Arbeitslosengeld II (Grundsicherung für Arbeitssuchende)
Wenn das Arbeitslosengeld ausläuft und Sie noch keine Arbeit gefunden haben oder das Einkommen nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes ausreicht, dann können Sie unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen im Anschluss Arbeitslosengeld II erhalten. Auch diese Leistung wird nur auf Antrag gewährt und richten sich nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches SGB II.
Für das Arbeitslosengeld II bzw. die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist das für ihren Wohnort zuständige Jobcenter zuständig. Wenn Sie im Kreis Düren gemeldet sind, ist dies die job-com des Kreises Düren:
Kreis Düren
-job-com -
Bismarckstr. 16
52351 Düren
Fon: +49 2421 22-17000
Fax: +49 2421 22-17051
Mail: amt56kreis-duerende
Web: www.kreis-dueren.de/jobcom
Weitere Informationen zum Arbeitslosengeld II:
Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialgeld oder Sozialhilfe)
Die Sozialhilfe schützt als letztes "Auffangnetz" vor Armut und sozialer Ausgrenzung. Sie erbringt Leistungen für diejenigen Personen und Haushalte, die ihren Bedarf nicht aus eigener Kraft decken können und auch keine (ausreichenden) Ansprüche aus vorgelagerten Versicherungs- und Versorgungssystemen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld I und II, haben.
Die Sozialhilfe umfasst folgende Bereiche:
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfen zur Gesundheit
- Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfen in anderen Lebenslagen
Ansprechpartner für diese Leistungen ist das zuständige Sozialamt in der Stadt oder Gemeinde, in der Sie leben.
Weitere Informationen zur Sozialhilfe
Bildung und Teilhabe
Die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe unterstützen Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die wenig Geld haben. Mit diesen Leistungen kann Ihr Kind Angebote in Schule und Freizeit nutzen, wenn Sie sich die Kosten dafür ansonsten nicht leisten könnten.
Erhalten Kinder Leistungen nach dem SGB-II, dann wenden Sie sich an die job-com des Kreises Düren:
Kreis Düren
-job-com-
Bismarckstr. 16
52351 Düren
Fon: +49 2421 22-17000
Fax: +49 2421 22-17051
Mail: amt56kreis-duerende
Web: www.kreis-dueren.de/jobcom
Bei Empfängern von Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe), Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlagsleistungen wenden Sie sich an das für ihren Wohnort zuständige Sozialamt in den Stadt- oder Gemeindeverwaltungen.
Weitere Informationen im Web
Wohngeld
Das Wohngeld wird als finanzielle Hilfe des Staates an diejenigen gezahlt, die sich Wohnen nicht oder nur teilweise leisten können.
Wohngeld wird als Mietzuschuss gewährt an Mieterinnen und Mieter oder Heimbewohnerinnen und Heimbewohner. Wohngeld wird als sogenannter Lastenzuschuss an Eigentümerinnen und Eigentümer von
Wohneigentum gewährt.
Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen und der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung.
Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist bei der Wohngeldstelle ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu stellen.
Weitere Informationen zum Wohngeld
Familienkarte Kreis Düren
Mit der Familienkarte wurde im Rahmen der Initiative "Familie im Kreis Düren - Eine runde Sache!" ein besonders familienfreundliches Angebot geschaffen, das Familien aus dem Kreis Düren ermöglicht, Vergünstigungen in ganz unterschiedlichen Bereichen in Anspruch zu nehmen.
Zahlreiche Partnerinnen und Partner aus Handel, Gastronomie, Kultur, Dienstleistung und dem Freizeitbereich gewähren Rabatte oder bieten sonstige Vorteile für die ganze Familie.
Alle Eltern, Pflegeeltern, Lebensgemeinschaften, Alleinerziehende oder getrennt lebende Elternteile, die ihren Hauptwohnsitz im Kreis Düren und mindestens ein minderjähriges Kind haben, können die Karte kostenlos beantragen.