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Kreis Düren

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Betreuungsbehörde des Kreises Düren.

Durch Unfall, Krankheit oder Alter kann jeder Mensch in eine Situation kommen, die es ihm unmöglich macht, seine persönlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu erledigen. Wer kümmert sich dann und nimmt die Interessen wahr?

Vorsorge treffen

Bei Volljährigen sieht unser Rechtssystem keine automatische gesetzliche Vertretungsvollmacht durch nahe Angehörige vor. Die Betreuungsbehörde berät und informiert zu Fragen des Betreuungsrechtes und der Vorsorgemöglichkeiten.

Die Betreuungsbehörde ist für Sie da, wenn

  • Sie wissen wollen, ob für Sie oder für einen hilflosen Menschen ab 18 Jahren - mit einer Behinderung, mit einer psychischen oder seelischen Erkrankung - eine rechtliche Betreuung oder andere Hilfen erforderlich sind,
  • Sie Bevollmächtigte/-r, ehrenamtliche/-r Betreuer/in sind oder werden wollen und dementsprechend eine Beratung oder Unterstützung benötigen,
  • Sie Informationen über die Möglichkeiten der beruflichen Betreuungsführung möchten.

Außerdem informiert die Betreuungsstelle über Vorsorgevollmachten und hat die Befugnis, diese zu beglaubigen.

Zuständigkeit

Für die Wahrnehmung der behördlichen Aufgaben bei der Betreuung Volljähriger auf örtlicher Ebene sind die Kreise, kreisfreien Städte und die großen kreisangehörigen Städte für sie da.

Die Betreuungsbehörde des Kreises Düren ist für alle Städte und Gemeinden im Kreis Düren, außer der Stadt Düren zuständig. Die/den jeweilige/n Ansprechpartner/in für ihren Wohnort finden Sie weiter unten.

Für das Gebiet der Stadt Düren ist die Betreuungsbehörde der Stadtverwaltung Düren (Öffnet in einem neuen Tab) zuständig.

Allgemeine Informationen

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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