Im Flurstücks- und Eigentumsnachweis werden die Flurstücke hinsichtlich Gebietszugehörigkeit, Lage, Fläche, tatsächlicher Nutzung und Angaben zur Buchung und Eigentum beschrieben. Bei landwirtschaftlich genutzten Flächen erfolgt zudem ein Nachweis über die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung. Des Weiteren sind Hinweise auf laufende Bodenordnungsverfahren wie Umlegungen und Flurbereinigungen im Flurstücks- und Eigentumsnachweis enthalten.
Die Eigentümerangaben werden ausschließlich bei Darlegung eines berechtigten Interesses bereitgestellt.
Für die Führung von Eigentumsdaten ist das Grundbuchamt beim jeweiligen Amtsgericht zuständig.
Gebühren
Die Gebühr für analoge und digitale Auszüge aus dem Flurstücks- und Eigentumsnachweis ist abhängig von der Art des Abrufs (automatisierte oder manuelle Bereitstellung) und der Größe/Anzahl des Ausdrucks. Genaue Informationen können bei der Auskunft des Amtes für Geoinformationen und Liegenschaftskataster erfragt werden.