Bei einer Verschmelzung werden mehrere Flurstücke katastertechnisch zusammengefasst, wohingegen die Vereinigung von Grundstücken im Grundbuch geschieht, indem die Grundstücke unter einer laufenden Nummer eingetragen werden.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und das Grundbuchamt die rechtlichen Voraussetzungen geprüft hat, werden die Flurstücke im Kataster verschmolzen. Dabei erhalten die zusammengefassten Flurstücke eine neue Flurstücksnummer und dem Eigentümer wird ein kostenfreier Auszug aus dem Liegenschaftskataster bereitgestellt.
Wenn Sie zwei oder mehr Grund- bzw. Flurstücke zusammenfassen wollen, können Sie einen Vereinigungsantrag beim Vermessungs- und Katasteramt oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur stellen. Die Grundstücke bzw. Flurstücke müssen im Normalfall örtlich und wirtschaftlich zusammengehören und sollten unbelastet oder gleichmäßig belastet sein.
Grundstücksvereinigungen sind zur Vermeidung von Baulasteintragungen zu empfehlen und haben den Vorteil, dass sie für den Eigentümer leichter zu verwalten sind.
Gebühren
Die Grundstücksverschmelzung und -vereinigung erfolgt gebührenfrei.