Wegen der besonderen geologischen Verhältnisse im Kreis Düren gibt es hier zahlreiche Kiesgruben, in denen Sand und Kies gewonnen wird.
In entsprechenden Genehmigungsverfahren wird zunächst die planungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt. Zur Minimierung schädlicher Auswirkungen auf die Umwelt werden die Genehmigungen mit Nebenbestimmungen versehen, so dass die Anforderungen an den Betrieb und die Standsicherheit der Böschungen festgelegt werden.
Nach Beendigung der Rohstoffgewinnung ist eine Herrichtung der Abgrabungsfläche entsprechend der jeweiligen Genehmigung durchzuführen. Diese Flächen werden dann wieder in Landschaft und Natur eingegliedert, um sie sowohl ökonomisch als auch ökologisch sinnvoll zu nutzen.
Da Bodenaushub in der Regel keine Schadstoffe enthält, wird er zur Schonung wertvoller Deponiekapazitäten oft zur Verfüllung der Abgrabungen bis auf das ursprüngliche Geländeniveau eingesetzt. Dabei kann im Kreis Düren von einer Verfüllkapazität von über 1 Millionen Kubikmeter pro Jahr ausgegangen werden.
Neben Bodenaushub fallen im Kreis Düren mineralische Massenabfälle, wie beispielsweise Bauschutt an, die in dafür zugelassenen Deponien entsorgt werden können. Im Gegensatz zu Abgrabungen verfügen Deponien über technische Sicherungssysteme, die verhindern, dass von den abgelagerten Abfällen Schadstoffe in die Umwelt gelangen. Nach Herrichtung der vollständig verfüllten Gruben ist dann eine Folgenutzung als landwirtschaftliche Fläche möglich.
Aber auch eine Rekultivierung in Tieflage kann zur Schaffung besonderer natürlicher Lebensräume erfolgen. Darüber hinaus verbleiben Nassabgrabungen oftmals als rekultivierte Gewässer.
Die Einhaltung der Vorgaben aus den Genehmigungen im Hinblick auf Abbau-, Verfüll- und Herrichtungsmaßnahmen wird durch die Abgrabungsbehörde des Kreises Düren überwacht. Ein wichtiges Ziel der Überwachung ist es, Unfälle oder Schadensereignisse für die Natur und die Umwelt zu vermeiden.