Der Vertragsnaturschutz hat das Ziel, die Lebensräume von gefährdeten oder bedrohten Arten zu bewahren, zu verbessern oder wiederherzustellen und gleichzeitig neue Flächen für den Naturschutz zu schaffen. Durch den Vertragsnaturschutz wird somit ein grundlegender Beitrag zur Erhaltung einer struktur- und artenreichen Kulturlandschaft und damit einer naturraumtypischen biologischen Vielfalt geleistet.
Die Teilnahme am Vertragsnaturschutz ist freiwillig. Die Landwirtinnen und Landwirte sowie andere Landbewirtschafter in Nordrhein-Westfalen erhalten einen finanziellen Ausgleich für die Bewirtschaftung ihrer Grünland- und Ackerflächen sowie die Pflege wertvoller Kulturbiotope wie Magerrasen, Heiden, Streuobstwiesen und Hecken.
Die Biologische Station im Kreis Düren e. V. ist für die fachliche Ausgestaltung sowie Betreuung der Vertragsflächen zuständig. Interessierte Landwirtinnen und Landwirte können mit der Biologischen Station im Kreis Düren e. V. Kontakt aufnehmen, um zu prüfen, ob Flächen förderfähig sind und welche Pflegemaßnahmen am besten geeignet sind.
Alle Fördermaßnahmen im Vertragsnaturschutz sind in den "Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz" zusammengefasst und bilden die Grundlage für die Förderung. Die Förderungen im Vertragsnaturschutz werden von der Europäischen Union und dem Land Nordrhein-Westfalen finanziert. Der Verpflichtungszeitraum für neue Bewilligungen beträgt in der Regel fünf Jahre. Der jährliche Verpflichtungszeitraum umfasst das gesamte Kalenderjahr und beginnt mit dem 01.01. und endet mit dem 31.12. eines Jahres. Das Anwenderhandbuch Vertragsnaturschutz konkretisiert die Angaben in den Richtlinien. Basierend auf Maßnahmenpaketen gibt es Empfehlungen, Hinweise und Richtwerte für eine situationsangepasste Handhabung zur Einhaltung der Rahmenrichtlinien.
Für einige besonders selten gewordene Arten der Ackerlandschaft, wie den Feldhamster, gibt es im Handbuch zum Vertragsnaturschutz speziell zugeschnittene Maßnahmenpakete. Diese sind nicht in allen Regionen in NRW verfügbar, sondern nur in Kreisen, in denen Feldhamstervorkommen bekannt sind oder waren. Der Kreis Düren gehört zu diesen förderfähigen Gebieten.
Bewilligungsbehörde und Ansprechpartner sind die Kreise und kreisfreien Städte. Der Vertragsnaturschutz ist in der Regel bei den Unteren Naturschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte angesiedelt. Diese sind für die Bearbeitung und Prüfung der Grund- und Auszahlungsanträge zuständig. Neben den Bewilligungsbehörden sind die Biologischen Stationen der Ansprechpartner für die Einwerbung und fachliche Beratung. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt über den Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter (EU-Zahlstelle).
Die Grund- und Auszahlungsanträge werden über das ELAN-Antragsverfahren (Elektronische Antragstellung für Landwirte) der Landwirtschaftskammer gestellt. Der Grundantrag ist bis zum 30. Juni eines Jahres zu stellen und der Auszahlungsantrag ist jährlich bis zum 15.05. zu stellen.

