Situation früher und heute
Der Feldhamster war früher als Charakterart struktur- und artenreicher Ackerlandschaften zahlreich „in unserer Bördelandschaft“ vertreten, da unter anderem die löss- und lehmreichen Böden einen guten Lebensraum für ihn bieten. Seit den 1970er Jahren ist jedoch ein starker Rückgang der Art zu beobachten und bereits seit Anfang der 2000er Jahre ist der Feldhamster auf vereinzelte Restvorkommen reduziert. Seit 2010 gilt die Art nach der Roten Liste in NRW als vom Aussterben bedroht. Grund ist der Lebensraumverlust und dass die verbliebenen Bestände trotz der Bemühungen, Flächen als Lebensräume für den Feldhamster zu schützen, nicht ausreichend gestärkt werden konnten.
Artenschutzprogramm & Auswilderungsprojekte für den Feldhamster
Im Jahr 2016 wurde aufgrund dieses Rückgangs der Vorkommen der Art ein Artenschutzprogramm für den Feldhamster beschlossen. Wesentliche Grundpfeiler des Artenschutzprogramms bilden die Erhaltungszucht des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) im Artenschutzzentrum in Metelen und Auswilderungsprojekte im ehemaligen Verbreitungsgebiet der Art.
In NRW wurden seitdem drei erfolgreiche Auswilderungsprojekte etabliert: Im Rhein-Erft-Kreis bei Pulheim, im Rhein-Kreis-Neuss bei Rommerskirchen und in der Stadt Aachen bei Horbach. Zudem sind Vorkommen im Kreis Heinsberg bei Selfkant bekannt. Alle Projekte unterliegen einem regelmäßigen Monitoring und werden durch eine landesweite Steuerungsgruppe fachlich begleitet. Seit 2019 wurden insgesamt mehr als 1500 nachgezüchtete Feldhamster auf den Projektflächen ausgewildert. Die Ergebnisse des Monitorings zeigen vielversprechende Entwicklungen der Populationen. Langfristiges Ziel der Auswilderungsprojekte ist es, überlebensfähige Populationen des Feldhamsters zu etablieren.
Das neueste Auswilderungsprojekt wurde im Jahr 2024 im Kreis Euskirchen bei Zülpich-Geich umgesetzt, dessen Auswilderungsfläche nahe an der Kreisgrenze Düren zum Gemeindegebiet Vettweiß liegt. Bei einer erfolgreichen Auswilderung vermehren sich die ausgesetzten Feldhamster auf natürliche Weise und die Jungtiere siedeln sich auf geeigneten Flächen im Umkreis an.
Aufgrund der Nähe des Aussiedlungsortes im Kreis Euskirchen zum Kreis Düren ist zukünftig mit einwandernden Feldhamstervorkommen im Gemeindegebiet Vettweiß zu rechnen.
Vernetzung von Feldhamsterpopulationen & Rahmenbedingungen für Auswilderungsprojekte
Um eine gesunde Feldhamsterpopulation langfristig zu erhalten, ist die Lebensraumvernetzung vor Ort von großer Bedeutung. Bei isolierten Einzelvorkommen ist das Risiko, dass die Art durch genetische Verarmung oder ungünstige Umweltereignisse wieder verschwindet, besonders groß. Seitens der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Düren bestehen deshalb Bestrebungen, im Bereich der Jülicher-Zülpicher Bördelandschaft zukünftig ebenfalls ein Auswilderungsprojekt anzugehen.
Die Rahmenbedingungen für ein solches Auswilderungsprojekt sind in einer landesweiten Rahmenvereinbarung zur Umsetzung von Feldhamster-Auswilderungsmaßnahmen festgelegt. Diese beinhaltet u.a. die vorgegebenen Projektabläufe und fachlichen Kriterien zur Maßnahmenumsetzung der Projekte. Eine geeignete Auswilderungsfläche muss u.a. mind. 5 ha groß sein und optimale Bedingungen für Feldhamster bieten (geeignete Böden, kleinteilig strukturierte, hamstergerechte Bepflanzung mit guter Deckung und Nahrungsverfügbarkeit). Umliegend um eine Auswilderungsfläche sind weitere hamsterfreundlich bewirtschaftete Flächen wichtig, die den Tieren weiteren Lebensraum bieten. Diese Flächen werden in der Regel im Rahmen von freiwilligen Vertragsnaturschutzprogrammen landwirtschaftlich bewirtschaftet. Die für den Feldhamster geeigneten tiefgründigen, gut grabbaren Böden sind aufgrund der hohen Bodengüte gleichzeitig die besten und wichtigsten Ackerböden mit einer entsprechend ertragreichen landwirtschaftlichen Nutzung. Eben diese ertragreichen Flächen für den Natur- und Artenschutz zu nutzen, stellt daher einen gewissen Zielkonflikt für die Landwirtschaft dar.
Jegliche Feldhamsterschutzmaßnahmen beruhen immer auf freiwilliger Basis. Für angrenzende landwirtschaftlich genutzte Flächen entstehen keine naturschutzrechtlichen Einschränkungen. Es kann weiterhin nach den Bestimmungen der guten fachlichen Praxis gewirtschaftet werden. Durch die Anwesenheit des Hamsters entstehen somit keine Nachteile.
Aktuelles Auswilderungsprojekt angrenzend an den Kreis Düren
Das neueste Auswilderungsprojekt wurde im Jahr 2024 im Kreis Euskirchen bei Zülpich-Geich umgesetzt, dessen Auswilderungsfläche nahe an der Kreisgrenze Düren zum Gemeindegebiet Vettweiß liegt. Bei einer erfolgreichen Auswilderung vermehren sich die ausgesetzten Feldhamster auf natürliche Weise und die Jungtiere siedeln sich auf geeigneten Flächen im Umkreis an.
Aufgrund der Nähe des Aussiedlungsortes im Kreis Euskirchen zum Kreis Düren ist zukünftig mit einwandernden Feldhamstervorkommen im Gemeindegebiet Vettweiß zu rechnen.
Ein mögliches Auswilderungsprojekt im Kreis Düren?
Eine erfolgreiche Projektumsetzung kann nur in gemeinsamer Zusammenarbeit zwischen lokalen Akteuren, sowie Politik und Verwaltung entstehen. Bevor die Projektidee nun in die Öffentlichkeit getragen wird, wurde deshalb als Voraussetzung der gemeinsame Wille von Seiten der Politik, der Verwaltung und der örtlich zuständigen Organisationen im Bereich des Naturschutzes zu einer Projektumsetzung abgestimmt. Die dazu bisher erfolgten ersten Austauschtermine zwischen Vertretern der Landwirtschaftskammer NRW (LWK NRW), dem Rheinischen Landwirtschaft-Verband (RLV), der Biologischen Station und der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Düren haben eine grundsätzliche Bereitschaft zur Unterstützung ergeben. Zudem wurde die Mitteilung über ein zukünftiges Auswilderungsprojekt in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Landschaftspflege im Juni 2025 positiv aufgenommen.
Auf Grundlage dieses generellen Konsens wird der nächste und wesentliche Schritt für ein mögliches Feldhamster-Auswilderungsprojekt im Kreis Düren angegangen: die Suche nach einer geeigneten Auswilderungsfläche und Abstimmung mit den Bewirtschaftenden, die die Rückkehr des Feldhamsters fördern möchten.
Wichtig ist uns dabei eine transparente und offene Kommunikation, insbesondere die frühzeitige Abfrage der Bereitschaft und Beteiligung aller anliegenden Bewirtschaftenden, sollte eine Auswilderungsfläche gefunden werden.
Die Auswilderung des Feldhamsters kann nur in offener Zusammenarbeit gut funktionieren.
Wir freuen uns über jegliche Unterstützung, damit die Rückkehr des Feldhamsters in den Kreis Düren als eines der ursprünglichen Verbreitungsgebiete gelingen kann!
Rechtlicher Hinweis:
Der Feldhamster (Cricetus cricetus) zählt nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 und 14 des Bundesnaturschutzgesetz mit Bezug auf Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) zu den besonders und streng geschützten Arten. Die Art ist nach der Roten Liste Deutschland (2020) und nach der Roten Liste NRW (2010) als „vom Aussterben bedroht“ eingestuft.

