Informationen zum Reiten
Der Kreis Düren hat aufgrund des § 58 Abs. 3 Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LNatSchG) im Einvernehmen mit den betroffenen Forstbehörden und nach Anhörung der betroffenen Gemeinden sowie der Waldbesitzer- und Reiterverbände eine Allgemeinverfügung zum Reiten im Wald erlassen.
Auf der folgenden Seite finden Sie alle Informationen zu den Regelungen der jeweiligen Kommunen des Kreis Düren, sowie zur Kennzeichnungspflicht und zur Beantragung von Reitkennzeichen.
Informationen zum Mountainbiken
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Informationen zum Angeln
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Informationen zum Boot- und Kanufahren
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Informationen zum Pilzesammeln
Im Herbst lässt die Sonnenwärme nach dem Regen vielerorts die Pilze im Wald sprießen. Für den Wald sind die Pilze lebensnotwendig, denn sie haben eine wichtige Versorgungsfunktion für Waldbäume. Übermäßiges Sammeln von Pilzen führt zu einer Störung des sensiblen ökologischen Gleichgewichts.
Viele bei den Sammlern beliebte Pilze zählen außerdem laut Bundesartenschutzverordnung zu den besonders geschützten Arten. Das Bundesnaturschutzgesetzverbietet grundsätzlich, diese „abzuschneiden, abzupflücken, aus- oder abzureißen, auszugraben, zu beschädigen oder zu vernichten“. Einige Arten dürfen jedoch trotzdem gesammelt werden.
Welche das sind und was es sonst noch zu beachten gibt, erfahren Sie in unserem Merkblatt!
Erholung in der Landschaft - Freizeittipps & Entdeckungspfade
Der Kreis Düren hat landschaftlich viel zu bieten! Im Folgenden haben wir einige Flyer zu Schutzgebieten und besonders lohnenswerten Wander- und Entdeckungspfaden für Sie zusammengestellt.
Weitere Informationen zu Schutzgebieten
Weitere Informationen zu den verschiedenen Typen von Schutzgebieten, der Landschaftsplanung im Kreis Düren, sowie zu den Abgrenzungen und Regelungen der Schutzgebiete finden Sie hier: