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Kreis Düren

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Landschaftsplanung

Laufende Bürgerbeteiligung zur Aufstellung des Landschaftsplanes "Düren"

Die Aufstellung des Landschaftsplanes "Düren" wurde vom Kreistag am 08.12.2022 beschlossen. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach §15 und §16 Landesnaturschutzgesetz NRW können Träger öffentlicher Belange und Bürger in der Zeit 

vom 12.05. bis zum 13.06.2025 

ihre Anregungen und Bedenken zur Planung mitteilen.

Weitere Informationen zum Landschaftsplan "Düren", sowie der daraus resultierenden Änderungen der Landschaftspläne 2 "Rur- und Indeaue" und 7 "Hürtgenwald" finden Sie unter dem Abschnitt 

"In Aufstellung befindliche Landschaftspläne"

auf dieser Seite.

Begriffe der Schutzgebiete kurz erklärt

Landschaftsplanung - Was ist das?

Beispiel-Karte eines Landschaftsplanes, hier der Landschaftsplan 3 Kreuzau/Nideggen

Ein Landschaftsplan ist ein Fachplan des Naturschutzes für die Entwicklung, den Schutz und die Pflege unserer Natur und Landschaft. Als Träger der Landschaftsplanung stellen die Kreise und kreisfreien Städte für ihr Gebiet Landschaftspläne auf. Dabei müssen die Ziele der Raumordnung beachtet werden. Die Pläne werden nach einem umfangreichen Bürgerbeteiligungsverfahren durch den Kreistag als Satzung erlassen.

Der Geltungsbereich eines Landschaftsplanes umfasst den baulichen Außenbereich, das heißt alle Flächen außerhalb von Bebauungsplänen und Satzungen.

Rechtskräftige Landschaftspläne


Kontakt

Umweltamt

Ansprechpartner

Herr Lothar Gerhards
Sachbearbeitung

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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  • Kreis Düren