Aufbereiteter Bauschutt oder andere mineralische Abfälle können bei Einhaltung definierter Anforderungen zu baulichen Zwecken verwertet werden. Die Nutzung dieser Recyclingmaterialien zum Unterbau oder zur Grundstücksbefestigung ist grundsätzlich nur mit einer wasserrechtlichen Erlaubnis zulässig. Diese ist vorab bei der Unteren Wasserbehörde einzuholen.