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Kreis Düren

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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Viele Stoffe, die in der Industrie, im Gewerbe oder im privaten Bereich benutzt werden, sind wassergefährdend.

Es handelt sich dabei um feste, flüssige und gasförmige Stoffe oder Stoffgemische. Wassergefährdend sind zum Beispiel Altöle, Heizöl, Kraftstoffe und Lösemittel. Diese Stoffe sind entsprechend ihres Gefährdungspotentials in drei Wassergefährdungsklassen eingeteilt. Ein unkontrolliertes Auslaufen dieser Stoffe kann zu einer nachhaltigen Schädigung von Gewässer und Boden führen. Boden und Wasser als Lebensraum für Tiere und Pflanzen können so geschädigt werden, dass alle in ihm lebenden Organismen absterben. Außerdem kann es zu einer akuten Gefährdung der Trinkwasserversorgung kommen.

Um diesen Gefahren so weit wie möglich entgegen zu wirken, gibt es gesetzliche Vorschriften, die beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zu beachten sind.

Der Betrieb, die Einrichtung und die Änderung einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist dem Umweltamt anzuzeigen.

Vor Inbetriebnahme einer Anlage zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe hat das Umweltamt die Eignung der Anlage festzustellen.

Der erforderliche Antrag auf Eignungsfeststellung ist unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars zu stellen.

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Umweltamt

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