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Kreis Düren

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Arbeitsvermittlung

Aktuell bietet der florierende Arbeitsmarkt sowohl für Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung als auch für Ungelernte gute Einstiegschancen.

Ihre Integrationsfachkraft unterstützt Sie bei der Jobsuche und damit auf Ihrem Weg aus der Abhängigkeit von staatlicher Hilfe.

In einem intensiven Erstgespräch erarbeitet Ihre Integrationsfachkraft mit Ihnen Ihre individuellen Möglichkeiten und Fähigkeiten. Gemeinsam planen Sie die nächsten Schritte auf dem Weg in den Arbeitsmarkt. Dabei können wir Sie bei Ihrer Suche nach einem Arbeitsplatz ggf. auch finanziell unterstützen. Es liegt im Ermessen Ihrer Integrationsfachkraft, Bewerbungs- und Fahrtkosten zu übernehmen oder Ihnen einen sog. Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) zur Teilnahme an einer Qualifizierung auszustellen.

Fragen Sie gezielt nach Unterstützung. Gemeinsam finden wir einen Weg in den Arbeitsmarkt!

Förderung durch Vermittlung oder begleitende Unterstützung

Wenn nach erster Beratung eine unmittelbare Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis aussichtsreich ist, unterstützt Sie Ihre Integrationsfachkraft bei der Suche nach passenden Stellenangeboten, auf die Sie sich dann bewerben.

Wenn Sie im Gespräch gemeinsam feststellen, dass persönliche Schwierigkeiten einer direkten Vermittlung im Wege stehen, arbeiten Sie zunächst an der Überwindung Ihrer Probleme (z.B. mangelnde Sprachkenntnisse, Sucht, Überschuldung, drohende Wohnungslosigkeit). Ihre Integrationsfachkraft kennt die entsprechenden Netzwerkpartner im Kreis Düren sowie deren Angebot und kann Ihnen u.a. geeignete fachkundige Beratungsstellen, Qualifizierungen oder Sprachkurse empfehlen.
Aber: Ohne Sie geht nichts! Voraussetzung für eine erfolgreiche Förderung ist Offenheit, Vertrauen und Ihre aktive Mitarbeit.

Die Eingliederungsvereinbarung

Mit Ihrer Integrationsfachkraft schließen Sie eine sog. Eingliederungsvereinbarung ab. Darin werden die in ihrem gemeinsamen Gespräch erarbeiteten konkreten Schritte zum weiteren Vorgehen schriftlich festgehalten – zum Beispiel die Teilnahme an Förder- oder Qualifizierungsmaßnahmen, Arbeitsgelegenheiten und Bewerbungen bei Arbeitgebern. Die Vereinbarung, die jeweils für sechs Monate geschlossen wird, dokumentiert verbindlich die Angebote der job-com, aber auch Ihre Pflichten im Rahmen des Bezugs von Arbeitslosengeld II.
Beim nächsten Gespräch ziehen Sie gemeinsam Bilanz, ob die vereinbarten Ziele erreicht wurden und prüfen, ob Sie eine Erwerbstätigkeit aufnehmen können.

Unser Vermittlungsangebot

Ihre Integrationsfachkraft erarbeitet mit Ihnen passend zu Ihrem Profil einen Zielberuf (z.B. "Bürokauffrau" oder "Sicherheitsfachkraft"). Nicht nur Ihre Interessen, Fähigkeiten, Stärken und Qualifizierungen spielen dabei eine Rolle, sondern auch die aktuellen Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie die Frage, in welchen Berufen Arbeitskräfte besonders stark nachgefragt sind. Daraus ergibt sich Ihr Bewerberprofil, zu dem Sie passende Stellenvorschläge durch Ihre Integrationsfachkraft sowie den Arbeitgeberservice (AGS) der job-com erhalten. Darunter können auch Arbeitsstellen sein, die nicht vollständig Ihrem bisherigen Werdegang, Ausbildungsberuf oder Studienabschluss entsprechen. Wir gehen davon aus, dass Sie sich auch in diesen Fällen bewerben.

Ihr Engagement ist gefragt!

Wir erwarten, dass Sie sich intensiv um Ausbildung oder Beschäftigung bemühen: Sie entwickeln Eigeninitiative bei der Stellensuche, stellen Ihre Bewerbungsunterlagen zusammen und bereiten sich gut auf ein Vorstellungsgespräch vor. Wenn Sie Unterstützung benötigen, beraten wir Sie gerne.

Unser Spektrum von Fördermöglichkeiten hilft Ihnen auf Ihrem Weg in den Arbeitsmarkt – so können wir zum Beispiel Kosten für Ihre Bewerbung und die Reise zu einem Vorstellungsgespräch übernehmen. Einzelheiten dazu finden Sie hier:

Selbstverständlich ist auch Ihre Integrationsfachkraft in allen Fragen dazu die richtige Ansprechperson.

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