Neben dem Grundsatz des Förderns steht gleichberechtigt der Grundsatz des Forderns (siehe auch Fördern und Fordern). Kommen Sie Ihren damit verbundenen Verpflichtungen ohne wichtigen Grund nicht nach, kann dies Sanktionen in Form von Kürzungen bis hin zum Wegfall der Leistungen zur Folge haben. Dies gilt auch im Falle weiterer Pflichtverletzungen wie zum Beispiel dem Abbruch einer zumutbaren Eingliederungsmaßnahme oder Versäumnissen bei einer Meldeaufforderung.

