Das Jobcenter übernimmt die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Die Prüfung, ob ein neues Mietangebot die Angemessenheitsgrenzen erfüllt, kann nun für den Kreis Düren jederzeit online vorgenommen werden.
Unter Angabe der Personenzahl, der Wohnungsgröße, der Kaltmiete und den Nebenkosten kann unverbindlich eine Angemessenheitsprüfung erfolgen. Mit dem Rechner erhalten Sie direkt eine Orientierung, ob die Angemessenheitsgrenzen erfüllt sind und falls nicht, warum.
Zur konkreten Zustimmung zur Anmietung ist aber nach wie vor eine Vorsprache bei der job-com - Kommunales Jobcenter unerlässlich.
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