Das Jobcenter übernimmt die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.
Unter Angabe der Personenzahl, der Wohnungsgröße, der Kaltmiete und den Nebenkosten kann unverbindlich eine Angemessenheitsprüfung erfolgen.
Mit dem Rechner erhalten eine Orientierung, inwieweit die Angemessenheitsgrenzen erfüllt sind.
Zur konkreten Zustimmung vor einer Anmietung ist aber nach wie vor eine Vorsprache bei der job-com - Kommunales Jobcenter unerlässlich.
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