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Kreis Düren

Umtausch des alten Führerscheins auch in Geschäftsstelle in Jülich möglich

Grau oder rosa gehört der Vergangenheit an. Wer noch einen "alten" Führerschein in diesen typischen Farben besitzt und den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958 angehört, der muss seinen Führerschein in den kommenden Monaten bis zum 19. Januar 2022 umtauschen, um ein Verwarngeld zu vermeiden.

Terminvereinbarung erforderlich

Der Kreis Düren erweitert sein Serviceangebot: Der Umtausch ist jetzt nicht mehr nur im Straßenverkehrsamt in Düren, sondern auch in der Geschäftsstelle in Jülich möglich. Rund 15.000 Menschen im Kreis Düren betrifft dieser Führerscheinumtausch. Nach vorheriger Terminvereinbarung kann der Umtausch nun auch in Jülich, Düsseldorfer Str. 6, erfolgen. Die Führerscheinstelle in Düren bietet dienstags zusätzliche Termine an. Alle übrigen Serviceleistungen der Fahrerlaubnisbehörde werden, wie bisher, ausschließlich im Straßenverkehrsamt in Düren angeboten.

Mitzubringen sind neben dem Führerschein der Personalausweis und ein biometrisches Passfoto. Der Termin zum Umtausch muss vorher über die Homepage ( www.kreis-dueren.de/termine-fs (Öffnet in einem neuen Tab)) mit dem Anliegen "Umstellung in Kartenführerschein Geburtsjahrgänge 1953 - 1958" bzw. für einen Termin in Jülich "Umstellung (Jülich) in Kartenführerschein Geburtsjahrgänge 1953 - 1958" gebucht werden.

der Umtausch ist eine Vorgabe der EU. Die Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden. Wer die Umtauschfrist verstreichen lässt und weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt, riskiert ein Verwarnungsgeld. Bei Lkw- und Bus-Führerscheinen begeht man sogar eine Straftat.

Die Geburtsjahrgänge ab 1959 müssen zu einem späteren Zeitpunkt, die Geburtsjahrgänge vor 1953 zum 19. Januar 2033 umtauschen. Der Führerschein ist nach Umtausch noch 15 Jahre gültig.

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