Sicherheitsmaßnahmen einhalten
Alle tot aufgefundenen Wildschweinen müssen dem Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz unmittelbar gemeldet und die weitere Vorgehensweise abgestimmt werden. Jägerinnen und Jäger werden darum gebeten, bei jedem tot gefundenen, verunfallten sowie krank oder gesund erlegten Wildschwein eine Blutprobe zu entnehmen und diese beim Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz abzugeben. Die dazu erforderlichen Blutröhrchen sind beim Kreis Düren kostenlos erhältlich.
Zudem werden alle Halterinnen und Halter von Hausschweinen dringend aufgefordert, die bekannten Sicherheitsmaßnahmen unbedingt umzusetzen, um ihre Tiere vor der Seuche zu schützen. Eine Ansteckung von Schwein zu Schwein ist über den Kontakt mit Blut infizierter Tiere möglich, aber auch über andere Körperflüssigkeiten, kontaminierte Gegenstände oder Lebensmittel.
Auch wenn die Krankheit für Menschen und andere Tiere ungefährlich ist, kann die Bevölkerung einen Beitrag leisten, den Wildbestand gesund zu halten. Dazu sollten bei Spaziergängen in Wald und Feld nur befestigte Wege genutzt werden, um das Wild nicht aufzuschrecken. Hunde sollten immer angeleint geführt werden.
Kontakt zum Veterinäramt unter amt39kreis-duerende.
Weitere Informationen auch unter: https://www.mlv.nrw.de/themen/verbraucherschutz/tierschutz-und-tierhaltung/tiergesundheit/tierseuchen/afrikanische-schweinepest/ (Öffnet in einem neuen Tab)