Wenn sich Ihr Name geändert hat (z. B. durch Heirat), muss die Namensänderung im Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief vermerkt werden.
Bitte denken Sie daran, dass Sie vor Ihrem Besuch in der Zulassungsbehörde die Änderung beim Einwohnermeldeamt anzeigen müssen.
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
- bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes/Handelsregisterauszug
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
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Kontakt
Die Mitarbeiter/innen der Zulassungsstelle stehen für Rückfragen unter der folgenden zentralen Rufnummer zur Verfügung: