Sie haben ein Fahrzeug gekauft, geerbt, geschenkt bekommen etc. für das bereits ein deutsches Kennzeichen zugeteilt ist/war und möchten es ummelden?
Erforderliche Unterlagen
Damit das Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen werden kann, müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis
- bei angemeldeten Fahrzeugen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Sepa-Lastschriftmandat bezüglich KfZ-Steuer (Bei abweichenden Steuerzahlern ist zusätzlich zu dessen/deren Unterschrift auch zwingend die Unterschrift des Fahrzeughalters / der Fahrzeughalterin im unteren Bereich des Sepa-Mandates zu erfassen.
- Einverständniserklärung, dass dem Dritten Auskunft erteilt werden kann, ob Gebührenrückstände aus vorangegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bestehen (siehe Hinweis unten)
- geeigneter HU-Nachweis (TÜV-Bericht), Eintrag im Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/ des Fahrzeughalters
- bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes / Handelsregisterauszug und Vollmacht
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- Kennzeichenschilder (bei abgemeldeten Fahrzeugen zur erneuten Verwendung, wenn es sich um deutlich lesbare Euro-Schilder handelt.)
Zu beachten!
Es erfolgt keine Zulassung, wenn Gebührenrückständen aus vorangegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bestehen.
Weitere Informationen:
Kontakt
Die Mitarbeiter/innen der Zulassungsstelle stehen für Rückfragen unter der folgenden zentralen Rufnummer zur Verfügung: