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Kreis Düren

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Halterwechsel

Sie haben ein Fahrzeug gekauft, geerbt, geschenkt bekommen etc. für das bereits ein deutsches Kennzeichen zugeteilt ist/war und möchten es ummelden?

Erforderliche Unterlagen

Damit das Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen werden kann, müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis
  • bei angemeldeten Fahrzeugen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Sepa-Lastschriftmandat bezüglich KfZ-Steuer (Bei abweichenden Steuerzahlern ist zusätzlich zu dessen/deren Unterschrift auch zwingend die Unterschrift des Fahrzeughalters / der Fahrzeughalterin im unteren Bereich des Sepa-Mandates zu erfassen.
  • Einverständniserklärung, dass dem Dritten Auskunft erteilt werden kann, ob Gebührenrückstände aus vorangegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bestehen (siehe Hinweis unten)
  • geeigneter HU-Nachweis (TÜV-Bericht), Eintrag im Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/ des Fahrzeughalters
  • bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes / Handelsregisterauszug und Vollmacht
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • Kennzeichenschilder (bei abgemeldeten Fahrzeugen zur erneuten Verwendung, wenn es sich um deutlich lesbare Euro-Schilder handelt.) 

Zu beachten!

Es erfolgt keine Zulassung, wenn Gebührenrückständen aus vorangegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bestehen.

Kontakt

Die Mitarbeiter/innen der Zulassungsstelle stehen für Rückfragen unter der folgenden zentralen Rufnummer zur Verfügung:

02421/221030900

Erläuterungen und Hinweise