Ein Saisonkennzeichen ist nur innerhalb eines bestimmten Zeitraumes gültig. Sie wählen einen Monatszeitraum (mindestens zwei Monate, höchstens elf Monate) aus, in dem Ihr Fahrzeug auf öffentlichen Straßen zugelassen ist.
Die Zulassungsdauer wird auf der rechten Kennzeichenhälfte eingeprägt und zwar so, dass die Ziffer über dem Bruchstrich den Beginn des Zulassungszeitraumes angibt und die untere Ziffer das Ende. Das Fahrzeug ist immer für volle Monate zugelassen, d.h. vom ersten bis letzten Tag des Monates.
Außerhalb des gültigen Saisonzeitraumes darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum genutzt und abgestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
Zu beachten!
Es erfolgt keine Zulassung, wenn Gebührenrückständen aus vorangegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bestehen.
Weitere Informationen:
Rechtsgrundlage
Kontakt
Die Mitarbeiter/innen der Zulassungsstelle stehen für Rückfragen unter der folgenden zentralen Rufnummer zur Verfügung: