Ziel der Hilfe ist die Überwindung von Problemlagen, die aus der Verknüpfung von besonderen Lebensverhältnissen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten entstehen und von den betroffenen Menschen nicht selbständig bewältigt werden können. Derartigen besonderen Lebenslagen können beispielsweise Obdachlose, Menschen nach Haftentlassung, Menschen mit gewaltgeprägtem Umfeld oder Prostituierte ausgesetzt sein.
Mit der Normalisierung der Lebensverhältnisse muss im Idealfall die Überwindung der sozialen Schwierigkeiten einhergehen, um die betroffenen Menschen zu befähigen, ihren Alltag selbständig zu bewältigen, am Leben in der Gemeinschaft teilzuhaben und die Führung eines menschenwürdigen Lebens zu sichern.
Sollte die Überwindung der besonderen sozialen Schwierigkeiten nicht in vollem Umfang möglich sein, können auch die Milderung oder die Verhütung der Verschlimmerung zum Ziel der Leistung werden.
In Betracht kommen ambulante, teilstationäre und stationäre Unterstützungsangebote.
Wer ist für die Hilfe zuständig?
Wenn Sie ambulante Hilfen benötigen, wenden Sie sich bitte an das Sozialamt Ihrer Wohnortkommune.
Wenn Sie (teil)stationäre Hilfen benötigen und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenden Sie sich bitte an den Landschaftsverband Rheinland (Öffnet in einem neuen Tab) in Köln.
Wenn Sie (teil)stationäre Hilfen benötigen und das 65. Lebensjahr vollendet haben, wenden Sie sich bitte an das Sozialamt des Kreises Düren.