Wer nicht in der Lage ist
- aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln seinen Lebensunterhalt zu bestreiten oder
- sich in besonderen Lebenslagen selbst zu helfen und
- anderweitig keine ausreichende Hilfe erhält
hat ein Recht auf persönliche und wirtschaftliche Hilfen.
Die verschiedenen Unterstützungsangebote sollen nicht nur Armut verhindern, sondern auch die Selbsthilfe stärken und auch ein menschenwürdiges Leben sichern.
Bitte beachten Sie die Neuregelungen in der Sozialhilfe ab 1.1.2023 (Bürgergeld)!
Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden link:
Wie wird der notwendige Lebensunterhalt für Hilfebedürftige sichergestellt?
Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (job-com)
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Hilfe zum Lebensunterhalt
Existenzsichernde Leistungen in besonderen Wohnformen
Sozialticket - Mobil-Ticket Kreis Düren
Weitere Sozialhilfen im Überblick
Die Sozialhilfe tritt auch dann ein, wenn Menschen krank oder pflegebedürftig werden oder wenn sie nach einem Schicksalsschlag besondere Unterstützung benötigen. Dann greifen jeweils:
Wer ist zuständig für die Gewährung von Sozialhilfen?
Wann und wie werden die Sozialhilfen geleistet?
Kontakt
Sozialamt
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