Wir sind für die Grundsicherung von rund 23.000 Menschen im Kreis Düren zuständig. Ob Sie als unsere Kundin oder unser Kunde Anspruch haben, hängt von Ihrem Einkommen (Öffnet in einem neuen Tab) und Vermögen (Öffnet in einem neuen Tab)ab. Hier geben wir Ihnen einen ersten Überblick.
Sofern Sie erwerbsfähig (Öffnet in einem neuen Tab)sind und den Lebensunterhalt für sich und Ihre Angehörigen nicht durch eigenes Einkommen (Öffnet in einem neuen Tab)und/oder Vermögen (Öffnet in einem neuen Tab)sicherstellen können, sieht das zweite Sozialgesetzbuch (SGB II) neben der beruflichen Förderung als finanzielle Hilfe die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe (Öffnet in einem neuen Tab)) vor.
Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen, die je nach individuellem Bedarf gewährt werden:
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist eine individuelle Leistung, die Ihre persönlichen Lebensumstände so weit wie möglich berücksichtigt. Von daher ist es unerlässlich, dass Sie alle Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen (wie z.B. Einkommensänderungen, Zuzug oder Wegzug von Haushaltsangehörigen, Heirat, Umzug) der job-com unverzüglich mitteilen (Öffnet in einem neuen Tab).